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SFA: Sinnvoller Jugendschutz: SFA für Mindestalter 18 beim Zigarettenkauf

In der Schweiz dürfen Zigaretten sogar an Kinder verkauft werden, 
denn bisher regelt kein nationales Gesetz das Abgabealter beim Kauf 
von Tabakprodukten. Einzelne Kantone sind dem Bund eine Nasenlänge 
voraus und haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. Die 
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme 
(SFA) hält das Verkaufsverbot von Tabak an Minderjährige für einen 
Schritt in die richtige Richtung, der gleichzeitig durch weitere 
Präventionsmassnahmen unterstützt werden muss.
Zigaretten sind in der Schweiz oft einfacher erhältlich als frisches 
Brot oder Milch. Sogar Kinder dürfen Zigaretten kaufen. Ein Zustand, 
der zahlreichen Regierungsvertretern und vor allem der Bevölkerung 
seit längerem ein Dorn im Auge ist. Das Tabakverkaufsverbot für 
Jugendliche unter 18 Jahren ist eine der Massnahmen, für die sich 
die Schweiz als Unterzeichnerin des WHO-Tabak-Rahmenübereinkommens 
seit Juni 2004 verpflichtet hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 
will das Verbot nun mit der aktuellen Revision des 
Lebensmittelgesetzes bis Ende 2007 durchsetzen.
Achtzig Prozent der Bevölkerung sind für Altersbeschränkung
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht hinter der 
Altersbeschränkung. Gemäss der Schweizerischen Umfrage zum 
Tabakkonsum befürworten acht von zehn Personen ein Verkaufsverbot 
von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche (Tabakmonitoring, BAG, 
2004). Zahlreiche Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, so z.B. 
Waadt und Luzern, wo seit Anfang Jahr das Abgabealter 18 bzw. 16 
gilt. Auch Graubünden hat ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige 
beschlossen. In den Kantonen Baselland, Bern, Zürich, St. Gallen und 
Thurgau befinden sich entsprechende Gesetze in der parlamentarischen 
Beratung. In anderen Kantonen wie Basel-Stadt, Zug und Solothurn 
haben die Verwaltungen begonnen, die gesetzlichen Bestimmungen zum 
Abgabeverbot zu erarbeiten.
Rauchen ist für Menschen jeden Alters schädlich. Da die meisten 
Tabakkonsumentinnen und -konsumenten als Jugendliche mit dem Rauchen 
beginnen, ist ein Verkaufsverbot für Minderjährige sinnvoll und ein 
wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes und der Prävention. Die 
Massnahme kann dazu beitragen, den Einstieg ins Rauchen 
hinauszuzögern oder zu verhindern. Sie greift jedoch nur, wenn das 
Gesetz auch eingehalten und kontrolliert wird. Studien aus Finnland 
und aus den USA, wo in allen Bundesstaaten ein Tabakverkaufsverbot 
an Jugendliche unter 18 Jahren gilt, versprechen Wirksamkeit der 
Massnahme, wenn diese gleichzeitig durch Preiserhöhungen, 
Werbeverbote, Nichtraucherschutz und die Aufklärung über die Risiken 
des Tabakrauchs unterstützt wird. Ein Verkaufsverbot für 
Minderjährige nützt aber nicht viel, wenn die Jugendlichen die 
Zigaretten weiterhin an einem der 18 000 Automaten in der Schweiz 
beziehen können. Die SFA tritt deshalb für eine Abschaffung der 
Zigarettenautomaten ein.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der 
SFA: 
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?
IDtheme=64&IDarticle=1314&IDcat24visible=1&langue=D
Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA,
Tel. 021 321 29 74
E-Mail:  jmesserli@sfa-ispa.ch

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