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Sucht Schweiz : Sich nicht zum Narren machen lassen

Lausanne (ots)

Schnitzelbänke und Pfeifen zählen ebenso zur Fasnacht wie überschäumende Fröhlichkeit. Doch wo grosse Feste starten, fliesst oft reichlich Alkohol. Wer Risiken vermeiden will, schlägt beim Alkohol nicht über die Stränge. Sucht Schweiz hält für Gäste der Fasnacht Präventionstipps bereit und appelliert an die Verantwortung der Festveranstalter.

Die anstehende Fasnachtszeit bedeutet für viele einen Ausbruch aus dem Alltag. Bunte Masken und dröhnende Laute gehören seit jeher zur Fasnacht wie opulente Essen und Trinkgelage. Wer das Fasnachtsfieber ohne Brummschädel erleben will, sollte jedoch auf ein Übermass an Alkohol ver¬zichten. Das närrische Treiben führt mitunter zu Exzessen: Unfälle, Schlägereien oder Alkoholvergiftungen sind die Kehrseite grosser Feste.

Faustregeln, welche die Risiken, aber nicht die Festlaune, reduzieren: - Das Trinktempo selbst bestimmen. Erst nachschenken, wenn das Glas leer ist, sonst verliert man rasch den Überblick. - Den Durst mit Alkoholfreiem löschen - Wer fährt, trinkt nicht. Dieser Leitspruch gilt auch zur Narrenzeit. - Allzu viel Alkohol kann lebensbedrohlich sein. Wer reglos daliegt, leidet womöglich an einer Alkoholvergiftung. Im Zweifelsfall sollten Personen im Umfeld die Sanität (Nr. 144) rufen oder den Transport in den Notfall ins Auge fassen.

Auch Veranstalter tragen Verantwortung Die Fasnacht mag Grenzen sprengen, doch die Gesetze gelten weiterhin. Sucht Schweiz fordert, den Jugendschutz strikt einzuhalten und Präventionsmass¬nahmen umzusetzen: - Kein Alkohol an Minderjährige! Bier und Wein dürfen erst an über 16-Jährige abgegeben werden, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops erst an über 18-Jährige. Das obligatorische Schild mit den Altersgrenzen unterstützt das Service¬personal, das zur Kontrolle einen Ausweis verlangen darf (Sucht Schweiz stellt solche Jugendschutz-Plakate kostenlos zur Verfügung). Kontrollarm¬bänder in unterschiedlichen Farben zur Kennzeichnung des Alters eignen sich für Anlässe drinnen; allenfalls dienen sie gleich als Eintrittsbeleg. - Personal schulen: Sucht Schweiz fordert, das Ausschankpersonal generell, auch jenes im Festzelt, über die gesetzlichen Bestimmungen zu instruieren. - Keinen Alkohol an Betrunkene ausschenken. Ein entsprechendes Verbot gilt ohnehin in fast allen Kantonen. - Attraktive alkoholfreie Getränke anbieten und auf Alkoholwerbung verzichten - Einen Taxiservice für eine sichere Heimkehr der Gäste ermöglichen.

Weitere Infos für Veranstalter: http://www.suchtschweiz.ch/de/themen/settings/veranstaltungen/

Sucht Info Schweiz heisst neu Sucht Schweiz Umfassende Informationen zu Sucht Schweiz finden Sie auf unserer Website http://www.suchtschweiz.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier: http://www.suchtschweiz.ch/de/aktuell/pressemeldungen/

Kontakt:

Monique Portner-Helfer
Mediensprecherin
mportner-helfer@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 74

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