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Nationalrat entlastet Wohneigentümer nur halbherzig

Zürich (ots)

Der Nationalrat ist an seiner Sitzung vom 26.
September 2001 seiner Kommissionsminderheit gefolgt und hat den
Systemwechsel, wenn auch äusserst knapp, mit 85 : 85 Stimmen, bei 2
Enthaltungen und Stichentscheid durch die Ratsvizepräsidentin
beschlossen. Nach dem Willen des Nationalrates als Erstrat erfüllt
der Systemwechsel demnach den Verfassungsauftrag der
Wohneigentumsförderung besser als eine Systemverbesserung. Erfreulich
ist der mit grosser Mehrheit gefasste Beschluss über die landesweite
Einführung eines steuerbegünstigten Bausparens.
Der Hauseigentümerverband anerkennt zwar die Bemühungen des
Nationalrates, das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu entlasten und
für Neuerwerber steuerliche Abzugsmöglichkeiten sowie ein
Bausparmodell nach basellandschaftlichem Vorbild einzuführen.
Allerdings fallen die mit dem Systemwechsel verbundenen
Ertragsausfälle namentlich für die Kantone weit höher aus, als dies
bei der Verbesserung des geltenden Systems der Fall gewesen wäre.
Auch darf bei aller Anerkennung für den nationalrätlichen Entscheid
zugunsten der jetzigen und zukünftigen Eigentümer nicht vergessen
werden, dass ein Systemwechsel eine Umverteilung der Steuerlast auf
weniger liquide Wohneigentümer und Neuerwerber zur Folge hat. Der
Hauseigentümerverband hat daher stets betont, dass ein Systemwechsel
nur mit ausreichenden (sozialverträglichen) flankierenden Massnahmen
machbar sei.
Diese Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Verlierer des
Systemwechsels sind nach wie vor ungenügend. Insbesondere beim
Schuldzinsabzug, bei den Unterhaltsabzügen und bei der
Übergangsregelung sind Nachbesserungen erforderlich. Auch ist die
Frage der Neueinführung einer Zweitwohnungssteuer alles andere als
gelöst. Nach der Fassung des Nationalrates dürfen die
Unterhaltskosten erst ab einer Höhe von 4000 Franken abgezogen
werden, was haargenau dem heutigen Durchschnittsabzug der
Wohneigentümer entspricht. Diese Regelung wird dazu führen, dass
Unterhaltsarbeiten in Zukunft vermehrt vernachlässigt werden, was der
Bausubstanz längerfristig abträglich ist. Ebenso unzureichend ist die
von der Verfassung vorgeschriebene Förderung der vom Systemwechsel
benachteiligten Neueigentümer.
Nachdem die Vorlage gemäss Entscheid im Erstrat für die Mehrheit
der Hauseigentümer lediglich partielle Vorteile bringt, wird der HEV
Schweiz seine Anstrengungen zur Lancierung einer Volksinitiative
fortsetzen. Für den Fall, dass sich der Systemwechsel auch im
Ständerat als mehrheitsfähig erweist, wird der Hauseigentümerverband
seine Bemühungen auf eine echte Abfederung des Systemwechsels
konzentrieren. Mit dem entsprechenden politischen Druck der Basis
werden auch die Volksvertreter erkennen, dass Wohneigentum (auch als
Altersvorsorge) zu den vordringlichen Anliegen von Herrn und Frau
Schweizer gehört. Jedenfalls wird nur mit echten Förderungsmassnahmen
eine Steigerung der bisher dürftigen Eigentumsrate von gut 30% in der
Schweiz erreicht.  Selbst in den sozialistisch regierten Ländern
Europas unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum mit
Direktleistungen im Umfang von Milliardenbeiträgen. Was dort recht
ist, sollte in unserem gutsituierten Lande billig sein!
Kontakte:
Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel.: +41 (0)41 811 60 21 
Mobile: +41 (0)79 341 73 20
Nationalrat Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverband Zürich
Tel.: +41 (0)1 487 17 70
Mobile: +41 (0)79 200 98 42
Ansgar Gmür
Direktor Hauseigentümerverband Schweiz
Tel.: +41 (0)1 254 90 20
Mobile: +41 (0)79 642 28 82

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