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HEV Schweiz: Mietrechtsrevision: Chance verpasst?

Zürich (ots)

Ende 2007 hatten die Vermieter- und
Mieterorganisationen einen Kompromiss für ein neues Mietzinssystem 
ausgehandelt - beide Seiten waren dabei zu Konzessionen be-reit. Der 
Bundesrat erwägt nun offenbar, das Gleichgewicht des Kompromisses 
einsei-tig zum Nachteil der Vermieter zu verändern. Damit würde eine 
Chance für eine ein-vernehmliche Lösung vertan.
Seit den 80er Jahren ist die Mietzinsgestaltung umstritten. Etliche 
Revisionsvorhaben sind gescheitert. Im Mai 2004 hatte das Stimmvolk 
eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel der Miet-zinsbindung an die 
Teuerung (Indexmiete) mit rund 64% der Stimmen überaus deutlich 
ver-worfen. Auch ein Grossteil der privaten Vermieter steht einer 
Abkoppelung nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Position des HEV Schweiz
Im Rahmen der monatelangen Kompromissverhandlungen hatte die 
Vermieterseite etliche Konzessionen gemacht, so etwa den Verzicht auf
Mietzinserhöhungen nach Handänderun-gen. Im Gegenzug zu diesen 
Konzessionen der Vermieterseite hatten sich die Mietervertre-ter mit 
einer 100%-Teuerungsbindung der Mieten an den Landesindex der 
Konsumenten-preise einverstanden erklärt. Solche 
Mietzinsindexierungen sind nach heutigem Recht in langfristigen 
Mietverträgen bereits zulässig.
Offenbar erwägt der Bundesrat nun, die Kompromissvereinbarung 
einseitig zum Nach-teil der Vermieter abzuändern: Die 
100%-Teuerungsanpassung der Mieten nach dem Lan-desindexes der 
Konsumentenpreise soll faktisch auf eine rund 80%-Teuerungsanpassung 
der Mieten reduziert werden, indem der  etablierte Warenkorb des 
Landesindexes massgeb-lich verändert wird. Dies würde zu einem 
schleichenden Wertzerfall des ursprünglich verein-barten Mietzinses 
führen.
Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs ist aus Sicht des HEV 
Schweiz inakzeptabel. Aufgrund zunehmender bautechnischer Vorgaben 
sowie des relativ hohen Alters des Ge-bäudebestandes werden die 
Unterhaltskosten in den kommenden Jahren weit stärker an-steigen als 
die allgemeine Teuerung. Diese Kostensteigerungen muss der Vermieter 
auffan-gen können.
Die Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung ist nur sinnvoll, 
wenn man auf den etablierten Landesindex der Konsumentenpreise 
abstellt. Wird dies abgelehnt, so ist es konsequent, bei der 
geltenden Kostenmiete zu bleiben. Eine Anknüpfung an einen anderen 
Warenkorb, der mit den Kosten des Vermieters nichts zu tun hat, wäre 
dem-gegenüber reine Willkür. Eine solche Lösung wird vom HEV Schweiz 
dezidiert abge-lehnt.

Kontakt:

HEV Schweiz
aNR Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
Tel.: 062 / 212 13 60

Monika Sommer, Vizedirektorin HEV Schweiz
Tel.: 044 / 254 90 20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 289000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen kon-sequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.

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