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HEV Schweiz: Nun ist es offiziell: Die "Zwillingsinitiative" des HEV Schweiz ist gültig zustande gekommen

Zürich (ots)

Die "Zwillingsinitiative" des
Hauseigentümerverbands Schweiz steht nun definitiv: Die 
Eigenmietwert-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" ist mit 111'861 
gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative "Eigene vier Wände 
dank Bausparen" mit 120'460 gültigen Unterschriften zustande 
gekommen.
Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus 
zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den
Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die Bundeskanzlei 
hat mitgeteilt, dass die beiden Volksinitiativen des 
Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche am 23. Januar 2009 
eingereicht wurden, gültig zustande gekommen sind. Mit seinen beiden 
Initiativen will der Hauseigentümerverband das Wohneigentum in der 
Schweiz nachhaltig fördern. Hierzu soll das steuerbegünstigte 
Bausparen eingeführt sowie eine Anpassung bei der ungerechten 
Eigenmietwertbesteuerung vorgenommen werden.
Sicheres Wohnen im Alter
Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie
Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll 
unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als 
fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene 
Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der 
verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft 
werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem 
gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen 
auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im 
Rentenalter ermöglicht werden.
Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" will 
schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine 
sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat 
die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines 
Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des 
Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Das
Bausparmodell des HEV Schweiz sieht vor, dass die Bauspargelder und 
die aufgelaufenen Zinsen während maximal zehn Jahren von der 
Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden. Jede in der Schweiz 
steuerpflichtige Person soll während dieser Dauer für den erstmaligen
Erwerb von Wohneigentum bis zu 10'000 Franken jährlich vom 
steuerbaren Einkommen abziehen können (gemeinsam steuerpflichtige 
Ehegatten: maximal 20'000 Franken).

Kontakt:

HEV Schweiz
Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
Tel.: +41/62/212'13'60

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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