HEV Schweiz: Unverständliche Ablehnung des Bausparens durch den Bundesrat
Zürich (ots)
Der Bundesrat hat heute entschieden, dem Parlament zu empfehlen, die Bausparinitiative des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Bundeskanzlei hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die "Zwillingsinitiative" des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen besteht, gültig zustande gekommen ist: Die Eigenmietwert-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" mit 111'861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 120'460 gültigen Unterschriften.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Bausparinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass das Wohneigentum bereits ausreichend gefördert werde. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist über die rasche und deutliche Ablehnung überrascht und enttäuscht.
Bei der Einführung des Bausparens handelt sich um ein echtes Bedürfnis der Bevölkerung. Innert kürzester Frist sind zum Bausparen zwei voneinander unabhängige Volksinitiativen gültig zustande gekommen: Neben der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Schweiz hat auch die "Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens" eine Volksinitiative eingereicht, welche die Möglichkeit zur Einführung des steuerlich geförderten Bausparens verlangt. Zudem sind auf parlamentarischer Ebene im Moment mehrere Vorstösse zum Bausparen hängig.
Wieso der Bundesrat unter diesen Bedingungen nicht vertieft prüft, den beiden Volksinitiativen zumindest einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ist nicht verständlich.
Zum Inhalt der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" - Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen. - Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. - Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer. - Abzug maximal 10'000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich). - Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren. - Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person. - Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.
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