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HEV Schweiz: Endlich - Ja zur Teilzweckbindung!

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat sich heute erfreulicherweise
für die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zwecks Förderung 
energetischer Gebäudesanierungen ausgesprochen. Damit werden 
kon-krete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen, in solche 
Sanierungsmassnahmen zu in-vestieren. Davon profitieren die ganze 
Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft. Der HEV Schweiz begrüsst 
diesen Entscheid!
Im Gebäudebereich liegt anerkanntermassen ein enormes Potential 
für die Verminderung von CO2-Emissionen. Heute fehlen jedoch konkrete
Anreize für die Hauseigentümer, in energetisch wirksame 
Gebäudesanierungen zu investieren. Energetisch wirksame Sanierungen 
haben nicht nur den Vor-teil, dass sich damit der CO2-Ausstoss 
vermindern lässt, sondern es können auch die Heizkosten (zugunsten 
der Eigentümer und Mieter) reduziert werden. Es profitieren somit die
ganze Bevölke-rung, die Umwelt und nicht zuletzt - durch vermehrte 
Sanierungsinvestitionen - auch die Wirtschaft. Es ist daher auch 
gerechtfertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln 
gefördert werden, insbesondere kommen damit die Einnahmen aus der 
CO2-Abgabe im Endeffekt - im Sinne des CO2-Gesetzes - auch direkt der
CO2-Reduktion zugute.
Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von Rolf 
Hegetschweiler erarbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Nationalrates (UREK-N) eine Gesetzesvorlage, mit wel-cher
Anreize für die Hauseigentümer geschaffen werden sollen, in 
energetisch wirksame Sanie-rungsmassnahmen zu investieren. Die 
Vorlage sieht als Lösung die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vor: 
Durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe sollen ein Drittel bis 
maximal 200 Millio-nen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe pro 
Jahr für Maßnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden 
eingesetzt werden. Im minderen Ausmaß würden erneuerbare Energien in 
diesem Bereich gefördert. Es werden folglich Investitionen in 
energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich direkt gefördert 
und für die Hauseigentümer wird ein Anreizsys-tem geschaffen. Damit 
wird schließlich der CO2-Ausstoss im Immobilienbereich konkret 
vermindert. Heute beantragte die UREK-N ihrem Rat diese 
Gesetzesvorlage anzunehmen. Erfreulicher ist der Nationalrat diesem 
Antrag gefolgt und hat die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe 
unterstützt.
Der HEV Schweiz ist erfreut über diesen Entscheid. Es wird damit 
ein großer Beitrag zur CO2-Emissionsreduktion im Gebäudebereich 
geleistet, insbesondere ein Anreizsystem für die Hauseigen-tümer 
geschaffen; zu Gunsten der Umwelt, der Bevölkerung aber auch der 
Wirtschaft. Jetzt geht das Geschäft in den Ständerat. Es ist zu 
hoffen, dass auch er die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe unterstützt.
Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin engagiert ein!

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Tel. 044/254 90 20
oder 079/642 28 82
Eva Näf, Rechtskonsulentin HEV Schweiz, Tel. 044/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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