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HEV Schweiz: Mietrechtsrevision: Politisch konsequenter Entscheid

Zürich (ots)

Aufgrund grosser Differenzen hat die
Rechtskommission des Nationalrates die Bundesratsvorlage abgelehnt 
und will auf eine Mietrechtsrevision verzichten. Dieser Entscheid ist
politisch konsequent und wird vom  HEV Schweiz begrüsst.
Im November 2007 hatten die  Vermieter- und Mieterorganisationen 
einen "historischen" Kompromiss für ein Gesamtpaket zu einem 
Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung verabschiedet. Beide Seiten 
waren darin zu Konzessionen bereit. Die Möglichkeit, die Mieten zu 
100% an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, war der 
zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und 
Vermieterorganisationen für einen Systemwechsel in der 
Mietzinsgestaltung. Der Westschweizer Mieterverband - der ebenfalls 
am Kompromiss beteiligt war - hat diesen bereits kurze Zeit nach 
Verabschiedung hinterfragt.
Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat eine Gesetzesvorlage auf 
Basis des Kompromisses zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die 
Bundesratsvorlage sieht vor, die Mieten nicht mehr an die Kosten 
(Hypothekarzinsen, Unterhalt, Betrieb), sondern an die Teuerung 
anzupassen (Indexmiete). Die Gesetzesvorlage des Bundesrates 
übernimmt zwar alle Konzessionen der Vermieterseite, die Konzession 
der Mieterseite - die 100%-Anbindung an den Landesindex der 
Konsumentenpreise - wurde jedoch fallengelassen. Statt dessen will 
der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex knüpfen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV Schweiz lehnt die Bundesratsvorlage entschieden ab. Die 
Indexmiete ist für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter die 
Kosten für die Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die 
Mieteinnahmen decken können. Bei einer Beschränkung des 
Teuerungsausgleichs würde der ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr 
für Jahr weniger wert. Wird für die Mietzinsanpassungen nicht auf den
etablierten Landesindex der Konsumentenpreise, sondern auf einen 
Spezialindex abgestellt, so besteht zudem die Gefahr, dass dieser 
Spezialindex zum politischen Spielball wird.
Der HEV Schweiz steht nach wie vor zum Kompromiss als Gesamtpaket.
Die einseitig veränderte Gesetzesvorlage des Bundesrates lehnt der 
Verband jedoch entschieden ab. Die Reaktion des Westschweizer 
Mieterverbandes sowie die Vorlage des Bundesrates zeigen deutlich, 
dass die Kompromisslösung der "Sozialpartner" (den 
Interessenvertretern der Direktbetroffenen) für eine neue 
Mietezinsgestaltung politisch gescheitert ist. - Die Rechtskommission
hat deshalb die konsequente Schlussfolgerung gezogen und die 
Bundesratsvorlage abgelehnt. Eine neuerliche jahrelange kostspielige 
politische Auseinandersetzung über die Mietzinsgestaltung, die 
letztlich wohl wiederum an einem Referendum scheitern würde, wäre 
fehl am Platz. Es sei daran erinnert, dass das Stimmvolk in den 
Jahren 2003 und 2004 zwei unterschiedliche Mietrechtsvorlagen sehr 
deutlich verworfen hat. Das geltende Recht trotz all seiner Schwächen
noch immer gerechter als der Vorlage des Bundesrates. Die Regeln zur 
Mietzinsanpassung sind inzwischen wohl bekannt und haben sich in der 
Praxis eingespielt. Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind 
Einzelfälle. Eine Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision besteht 
daher nicht.

Kontakt:

HEV Schweiz
aNR Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
062/212 13 60
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
044/254 90 20; 079/515 65 53

info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

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