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HEV Schweiz: Mietrechtsvorlage stark umstritten

Zürich (ots)

Im Gegensatz zum Nationalrat ist die
Rechtskommission des Ständerats auf die Mietrechtsvorlage des 
Bundesrats eingetreten. Die konkrete Ausgestaltung der Vorlage ist 
jedoch stark umstritten. Der HEV Schweiz befürchtet ein weiteres 
langwieriges Ringen um eine Vorlage mit geringen Erfolgsaussichten.
Die Rechtskommission des Ständerats unterstützt die Vorlage des 
Bundesrats zu einem Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung. Nach dem
Willen einer knappen Kommissionsmehrheit sollen die Mieten künftig an
einen Spezialindex angepasst werden.
Der HEV bedauert den Entscheid der Ständeratskommission. Der 
Verband lehnt den vorgeschlagenen Spezialindex, wonach für 
Mietzinsanpassungen einzelne Kosten aus dem Landesindex der 
Konsumentenpreise ausgeklammert werden, ab. Dies kommt einer 
beschränkten Teuerungsanpassung gleich. Wie das Gutachten der beiden 
Basler Universitäts-Professoren Borner/Kugler deutlich zeigt, wird 
bei einer solchen Beschränkung des Teuerungsausgleichs der 
ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr für Jahr weniger wert. 
Angesichts des Kostenrisikos des Vermieters ist dies unverständlich. 
Die Indexmiete ist für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter die
Kosten für die Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die 
Mieteinnahmen decken können. Das Abstellen der Mietzinsanpassungen 
auf einen Spezialindex statt auf den etablierten Landesindex der 
Konsumentenpreise birgt zudem die Gefahr, dass dieser Spezialindex 
zum politischen Spielball wird.
Sinnvolles "Notventil"
Immerhin hat die Ständeratskommission ein Notventil eingebaut. Denn 
bei langjährigen Mietverhältnissen werden die Mietzinsen vom Markt 
abgeschottet und künstlich tief gehalten. Die sogenannten "Altmieter"
werden damit gegenüber den "Neumietern", die sich neu am Markt nach 
einer Mietwohnung umsehen, privilegiert: Sie kassieren eine Art 
"Rente" auf Kosten der Neumieter. Dies ist weder gerecht noch sozial.
Die Rechtskommission schafft für solche Fälle die Möglichkeit, den 
Mietzins den aktuellen Verhältnissen anzupassen. So soll nach 
5-jähriger Mietdauer eine Anpassung des Mietzinses nach den 
Grundsätzen der neuen statistischen Vergleichsmiete möglich sein, 
wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.
Wie weiter?
Die knappen Mehrheitsverhältnisse der verabschiedeten 
Kommissionslösung zeigen, dass diese stark umstritten ist. Nach 
Ansicht des HEV Schweiz ist eine tragfähige Lösung daher nicht 
absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat 
folgt und auf eine neuerliche jahrelange und kostspielige politische 
Auseinandersetzung über die Mietzinsgestaltung verzichtet. Es sei 
daran erinnert, dass das Stimmvolk in den Jahren 2003 und 2004 zwei 
unterschiedliche Mietrechtsvorlagen sehr deutlich verworfen hat.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515'65'53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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