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HEV Schweiz: Mehr Mobilität für Hauseigentümer

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat heute der Vorlage seiner
vorberatenden Kommission mit 104 zu 58 Stimmen zugestimmt. Die 
Vorlage will die berufliche Mobilität der Wohneigentümer fördern. Der
HEV Schweiz ist darüber sehr erfreut.
Der Nationalrat hat der Gesetzesänderung betreffend den 
Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten 
Liegenschaft überaus deutlich zugestimmt. Damit hat der Nationalrat 
kundgetan, dass er Wohneigentümern keine Steine in den Weg legen 
will, wenn diese z. B. aufgrund einer neuen Anstellung die 
selbstgenutzte Wohnung verkaufen und andernorts eine neue kaufen 
wollen.
Rechtsprechung auf Abwegen
Das geltende Steuerharmonisierungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, 
dass bei Veräusserung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft die 
Besteuerung des erzielten Erlöses aufgeschoben wird, wenn der Erlös 
zum Erwerb oder Bau einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft 
verwendet wird. Das Gesetz umschreibt jedoch die Methode für die 
Berechnung des aufgeschobenen Grundstückgewinnes nicht genau. Die 
Kantone wendeten entweder die absolute oder die relative Methode an. 
Nach der absoluten Methode wird die Besteuerung des Gewinns nur 
soweit aufgeschoben, wie das neue Wohnobjekt teuerer ist als die 
ursprünglichen Anlagekosten der Erstliegenschaft. Die relative 
Methode hingegen stellt auf das Verhältnis der Erwerbskosten zum 
Verkaufserlös ab. Das Bundesgericht verlangte mit einem Entscheid vom
2. März 2004, dass alle Kantone die gleiche Methode anwenden müssten,
um dem Ziel der Steuerharmonisierung gerecht zu werden. Dabei stützte
das Gericht die Haltung des Fiskus und forderte die Anwendung der 
eigentümerfeindlichen absoluten Methode.
Durchbruch bei Ersatzbeschaffung
Der Nationalrat will nun mit seinem Entscheid dem ursprünglichen Sinn
des Gesetzes bei der Ersatzbeschaffung zum Durchbruch verhelfen. Es 
bleibt festzuhalten, dass der Vorstoss lediglich den Steueraufschub 
für selbstgenutzte Liegenschaften präzisiert, jedoch keine neuen 
Steuerausnahmen vorsieht. Es geht darum, dass der in der heutigen 
Arbeitswelt zunehmend geforderten Flexibilität und Mobilität der 
Arbeitnehmer nicht noch steuerliche Hürden in den Weg gestellt 
werden. Zudem will das Gesetz verhindern, dass Wohneigentümer aus 
steuerlichen Überlegungen teurere (und damit in der Regel auch 
grössere) Wohnung kaufen, als sie eigentlich benötigen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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