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HEV Schweiz: Neuer Gegenvorschlag zur HEV-Initiative

Zürich (ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates (WAK-S) lehnt die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im 
Alter" des HEV Schweiz mit 11 zu 1 Stimme ab, stellt ihr aber mit 7 
zu 4 Stimmen einen überarbeiteten Gegenvorschlag gegenüber. Zudem 
wurde mit 6 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative 
auszuarbeiten, welche eine verfassungsmässige Grundlage für die 
Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Liegenschaften bieten 
soll. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die WAK-S den Handlungsbedarf 
anerkannt hat und sie im Gegensatz zum bundesrätlichen Gegenvorschlag
eine Erhöhung des Ersterwerberabzuges vorsieht. Der HEV Schweiz lehnt
jedoch eine neue Zweitwohnungssteuer ab. Der Verband hält an seiner 
Initiative fest.
Nachdem die WAK-S am 11. November 2010 einstimmig beschloss, auf 
den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative 
des HEV Schweiz "Sicheres Wohnen im Alter" nicht einzutreten, hat sie
die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gegenvorschlags ohne 
Mehreinnahmen beauftragt. Mit dem nun verabschiedeten Gegenvorschlag 
wird der Ersterwerberabzug von 5'000 auf 6'000 Franken erhöht 
(Ehepaare von 10'000 auf 12'000 Franken). Sodann soll sich dieser 
Abzug jährlich um 5 Prozent (und nicht um wie ursprünglich vorgesehen
um 10 Prozent) reduzieren. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die
WAK-S den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung anerkennt 
und dass sie ausdrücklich keine Mehreinahmen zulassen will. 
Unverständlich ist für den HEV-Schweiz, dass der neue Gegenvorschlag 
keinen Abzug der Unterhaltskosten zulassen will und sogar die Abzüge 
für Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische Arbeiten streichen
will.  Nach Ansicht des HEV Schweiz sind diese Abzüge unbedingt 
beizubehalten. Insbesondere der Investitionsanreiz mittels 
Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche 
Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Zudem 
sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und somit auch 
volkswirtschaftlich wertvoll.
Der Verband hält seinerseits an seiner Initiative fest und wird 
sich dafür einsetzen, dass seiner Kritik im Gegenvorschlag der WAK-S 
gebührend berücksichtigt werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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