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HEV Schweiz: Zweitwohnungsverordnung verhindert grösseren Schaden

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat heute die neue Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen gebilligt. Der HEV Schweiz begrüsst diese Verordnung. Sie erfüllt die beiden Hauptanliegen des Verbandes, indem sie auf Neubauten fokussiert und Ausnahmen für bewirtschaftete Zweitwohnungen zulässt.

Die neue Verordnung regelt die drängendsten rechtlichen Fragen, die sich aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11.3.12 stellen. Sie gilt bis zur Inkraftsetzung der eigentlichen Ausführungsgesetzgebung.

Die Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen erfüllt nicht alle Forderungen des HEV. Zwei für uns zentrale Anliegen sind jedoch erfüllt. Auch in Zukunft bewilligungsfähig bleiben:

1. Die Umnutzung bestehender Erstwohnungen zu Zweitwohnungen

2. Die Erstellung neuer bewirtschafteter Ferienwohnungen

Die Bewilligungen sind an Auflagen gebunden, die teilweise äusserst streng sind. Durch die Regelungen kann jedoch schlimmerer Schaden, insbesondere ein massiver Wertverlust im Gebäudebestand, abgewendet werden. Die Inkraftsetzung auf den 1.1.13 wird begrüsst.

Die Initianten der Zweitwohnungsinitiative konnten mit 50.6% Ja-Stimmen für ihr radikales Anliegen einen Grosserfolg erzielen. Ihre Hauptforderungen werden durch die neue Verordnung erfüllt, sie verhindert jedoch den Zweitwohnungsbau nicht vollständig. Dies mag einige Landschaftsschützer enttäuschen. Die Initianten tun jedoch gut daran, nun ebenfalls nicht auf den Maximalforderungen zu beharren.

Viele Stimmberechtigte haben die Initiative nur deshalb befürwortet, weil sie ein Zeichen gegen die Zersiedelung in den Alpen setzen wollten. Wären sie sich bewusst gewesen, welche Probleme sich aus diesem Baustopp für die betroffene Bergbevölkerung ergeben, hätten wohl viele anders gestimmt.

Durch das Ja zur Initiative werden in den betroffenen Gemeinden Arbeitsplätze verloren gehen und (unüberbautes) Bauland wird einen Teil seines Wertes verlieren, dies vermag auch die nun ausgearbeitete Verordnung nicht zu verhindern. Der Immobilienmarkt wird durch die neue Verfassungsbestimmung in einen Erst- und einen Zweitwohnungsmarkt geteilt. Die Konsequenzen, die sich daraus für die Eigentümer ergeben, sind durch die Verordnung ein Stück weit klarer geworden. Der Gesetzgebungsprozess wird im kommenden Jahr durch das Parlament an die Hand genommen werden. Hier wird sich der HEV Schweiz nochmals zugunsten der Haus- und Stockwerkeigentümer sowie der Bauherren und Vermieter einsetzen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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