HEV Schweiz: Geplante Erhöhung der CO2-Abgabe ist verfassungswidrig
Zürich (ots)
Steuern, Gebühren und Abgaben: Die finanziellen Belastungen für Wohneigentümer steigen immer weiter an. Insbesondere beim Eigenmietwert sowie bei den Abgaben im Energiebereich sieht der HEV Schweiz dringenden Handlungsbedarf. Dazu gehört auch die geplante Erhöhung der CO2-Abgabe: Wie eine neue Studie aufzeigt, ist diese nicht verfassungskonform.
Hans Egloff, Nationalrat und Präsident des HEV Schweiz, führte heute in Bern vor den Medien aus, dass Wohneigentümer einen ganzen Strauss von Abgaben bezahlen: Handänderungs-steuern, Notariats- und Grundbuchgebühren, Perimeterbeiträge, Anschlussgebühren oder Kehrichtgrundgebühren, um nur einige zu nennen. Zudem gibt es stets neue politische Vorstösse (Raumplanung, Energiereform, Zweitwohnungen), die noch mehr Abgaben mit sich bringen. "Zu all diesen Abgaben kommt der Eigenmietwert hinzu, der als fiktives Einkommen zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet wird. Dies katapultiert die Wohneigentümer oftmals in eine höhere Steuerprogression. Dazu kommt, dass aufgrund der seit längerem anhaltenden Tiefzinsphase dem Eigenmietwert viel tiefere Schuldzinsabzüge gegenüberstehen. Dies spült dem Bund, den Kantonen und Gemeinden Milliarden an Mehreinnahmen in die Kasse - auf Kosten der Wohneigentümer", so Egloff. Bereits seit längerem wird der Eigenmietwert weitherum als stossend empfunden, folglich besteht dringender Handlungsbedarf. Die von Nationalrat Hans Egloff im Frühling 2013 eingereichte Motion "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert" soll Abhilfe schaffen.
Energiestrategie 2050
Hans Killer, Nationalrat und Präsident von bauenschweiz, präsentierte den Medien die Chancen und Gefahren der Energiestrategie 2050. Nebst der Stromthematik sei in der Energiestrategie bekanntlich auch der "grösstmögliche" Abschied von den fossilen Energieträgern deklariert. Aber weltweit werde momentan doch eher ein Jahrhundert der Kohle eingeläutet, so Killer. Der Wechsel zu erneuerbarer Stromproduktion in Teilen von Europa hat praktisch keine Auswirkungen auf den weltweiten Verbrauch von Kohle. Allein der Kohleverbrauch in China wird 2030 fast so gross sein wie der Gesamtverbrauch von Europa und den USA. Die Politik werde nicht umhin kommen, in der unmittelbar bevorstehenden Beratung der Energiestrategie 2050 für die nächsten absehbaren Zeiträume konkrete, realisierbare und wirtschaftlich tragbare Regelungen zu finden und die Mehrheit der Bevölkerung hinter diese Zielsetzungen zu bringen. "Als Präsident von bauenschweiz, dem Dachverband der schweizerischen Bauwirtschaft, ist es mir ein Anliegen, einen guten, nachhaltigen und wirksamen Beitrag zur Gesamtenergiereduktion in der Schweiz zu leisten. Dies muss aber in verkraftbarem Tempo, in guter Qualität und mit bester Wirkung der eingesetzten staatlichen Mittel erfolgen", sagt Hans Killer.
Erhöhung der CO2-Abgabe ist nicht gerechtfertigt
Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, führte in seiner Präsentation aus, dass auch im Energiebereich laufend höhere Abgaben hinzukommen, so zum Beispiel die geplante Erhöhung der CO2-Abgabe im Rahmen der Energiestrategie 2050. Erst im Juli dieses Jahres wurde beschlossen, die Abgabe auf Brennstoffe von CHF 36.- auf CHF 60.- pro Tonne CO2 zu erhöhen, im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll sie nun auf CHF 85.- pro Tonne CO2 angehoben werden.
Prof. em. Dr. iur. Markus Reich hat in seinem Rechtsgutachten untersucht, ob die Erhöhung der CO2-Abgabe verfassungskonform ist. Dabei kam er zum Ergebnis, dass sie verfassungswidrig ist. Die Erhöhung dieser Abgabe wäre nur dann gerechtfertigt und damit verfassungskonform, wenn sie eine unmittelbare Wirkung auf das Verhalten der Verbraucher fossiler Brennstoffe hätte und die Intensität der Wirkung in einem akzeptablen Verhältnis zum angestrebten Ziel stünde. Gemäss Prof. em. Dr. iur. Markus Reich ist es Stand heute nicht ausgewiesen, dass sich eine Erhöhung mit Blick auf das Verhalten der Abgabepflichten zum jetzigen Zeitpunkt aufdrängt. Fehlt es am Erfordernis der Notwendigkeit der Abgabenerhöhung, so ist diese den Abgabepflichtigen nicht zumutbar.
Steuerliche Anreize weiter ausbauen
Der Hauseigentümerverband Schweiz befürchtet, dass so eine Lenkungsabgabe schleichend zur Fiskalabgabe umfunktioniert wird und eine weitere Runde der Geldbeschaffung durch den Staat auf dem Buckel der Hauseigentümer eingeläutet wird. Eine Stärkung des Gebäudeprogramms mag für einzelne erneuerungswillige Eigentümer durchaus lohnenswert sein. Deutlich zielführendere Anreize können jedoch über Steuereinsparungen geschehen. In diesem Bereich besteht erhebliches Ausbaupotential. Sei dies im Bereich des Sparens auf eine nächste Erneuerungsetappe oder beim Steuerabzug nach erfolgten Arbeiten. Leider wurde die Ausdehnung der Abzüge auf mehrere Jahre wieder aus der Vorlage zur Energiestrategie 2050 gestrichen. Der HEV Schweiz fordert, die steuerlichen Anreize weiter auszubauen und dafür sinnlose Abgaben zu streichen.
Weitere Informationen
- Das vollständige Rechtsgutachten von Prof. em. Dr. iur. Markus Reich kann unter http://www.hev-schweiz.ch/energie-umwelt/co2-abgabe/ heruntergeladen werden
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