HEV Schweiz: Verordnete Raumplanung
Zürich (ots)
Der Bundesrat setzt bereits auf den 1. Mai 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz, seine Verordnung und zwei Zusatzerlasse in Kraft. Darin wird den Kantonen weniger vorgeschrieben als zunächst befürchtet. Trotzdem verschiebt sich die Raumplanungs-kompetenz deutlich in Richtung Bund. Die Gemeindehoheit wird klar beschnitten. Wichtige planerische Entscheide werden zukünftig noch weiter vom Bürger und von der Bürgerin entfernt gefällt.
Der HEV Schweiz begrüsst es, dass die Raumplanungsverordnung (RPV) und die technischen Richtlinien zur Bauzonendimensionierung den Kantonen einen gewissen Spielraum bei den Berechnungsgrundlagen und den zu ergreifenden Massnahmen belassen. Sie sind grösser, als aufgrund der Vernehmlassungsentwürfe zu befürchten war. Trotzdem führt das neue Raumplanungsgesetz und seine Verordnung zu einer deutlichen Zentralisierung. Die Schweizer Raumplanung ist auch wesentlich technokratischer geworden. Fragwürdig erscheint die extrem rasche Inkraftsetzung bereits auf den 1. Mai 2014. Dies dürfte viele zuständige Stellen überfordern. Nach Ansicht des HEV Schweiz setzen die neuen Erlasse zur Raumplanung zu stark auf Druckmittel und Zwang. Beim Erschliessungsrecht stellt die Verordnung einen klaren Rück-schritt für Eigentümer dar. Ebenso beim Thema Mobilisierung von eingezontem Bauland. Statt vorhandene Baulandreserven mit Druckmitteln einer Überbauung zuzuführen, hätte un-seres Erachtens viel stärker auf Anreize zur besseren Ausnützung bestehender Bauzonen gesetzt werden sollen. Dies gilt neben den Wohn- und Mischzonen insbesondere auch für die reinen Arbeitszonen. Leider hat dieser Einwand des HEV Schweiz aus dem Vernehmlassungsverfahren nur unzu-reichend Eingang in der RPV und im Leitfaden zur Richtplanung gefunden. Es ist fraglich, ob mit den neuen Redimensionierungs-Vorschriften, der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum ausreichend Rechnung getragen werden kann. Ist jedoch nicht genügend Bauland und Ver-dichtungspotential vorhanden, führt dies fast zwangsläufig zu steigenden Boden- und Immobi-lienpreisen sowie auch der Mieten.
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