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HEV Schweiz: Nationalrat lehnt neue Erbschaftssteuer ab

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst den Beschluss des Nationalrats vom 8. Dezember 2014, die Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Dass der Vorlage kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, da die heutige Rechtslage sachgerecht ist und kein Handlungsbedarf besteht wird befürwortet. Die Vorlage kommt voraussichtlich am 14. Juni 2015 zur Abstimmung.

Angriff auf den Mittelstand

Nachdem bereits der Bundesrat, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und der Ständerat die Initiative ablehnen, folgt auch der Nationalrat dieser Ansicht. Mit gutem Grund: Die Initiative stellt bei der Berechnung des Nachlasses auf den Verkehrswert und nicht, wie sonst im Steuerrecht üblich, auf den Steuerwert ab. Stossend ist zudem, dass die neue Steuer den gesamten Nachlass besteuert und nicht allein den Anteil, der beim Erben anfällt. Es handelt sich also nicht, wie heute in den Kantonen üblich, um eine Erbanfallsteuer, sondern um eine neue Nachlasssteuer. Zum Nachlass zählen neben dem Ersparten, den bezogenen Pensionskassengeldern, den Geldern aus der dritten Säule auch die Immobilien. Da der gesamte Nachlass besteuert wird, liegt es auf der Hand, dass der willkürlich festgelegte Steuerfreibetrag von 2 Millionen Franken zu tief angesetzt ist. NR Hans Egloff, Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz betont, dass der Wert eines Hauses samt Land heute oft höher als die Limite ist.

Ungerechte Mehrfachbesteuerung

Als Einkommen wurde das Vermögen bereits mit der Einkommenssteuer belastet und danach mehr-fach mit der Vermögenssteuer. Und nun soll noch die Erbschaftssteuer hinzukommen. Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz bereits besonders hoch und ist de facto nichts anderes als eine Erbschaftssteuer in Tranchen. Liegenschaften werden heute schon steuerlich stark belastet. Nach der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer bestehen in bestimmten Kantonen auch noch die Liegenschaftssteuer und diverse Abgaben. Hinzu kommen die zahlreichen und stetig steigenden Gebühren und Versicherungsprämien. Wird die Liegenschaft verkauft, kassiert der Fiskus Grundstückgewinnsteuer und vielerorts noch Handänderungssteuern. Dabei wird stets dasselbe Substrat besteuert.

Kantonale Autonomie untergraben

Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone, teils aufgrund von Volksabstimmungen, diese Steuer für Ehegatten und direkte Nachkommen abgeschafft: Zu Recht, denn Liegenschaften oder andere nicht liquide Vermögenswerte müssen oftmals verkauft werden, damit diese Abgaben durch die Nachkommen bezahlt werden können. Mit der Initiative würde die verfassungsmässig verankerte und bewährte Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden eingeschränkt und die Steuerhoheit der Kantone verletzt.

Verfassungswidrig

Der HEV Schweiz hält die Initiative für verfassungswidrig. Die Vorlage sieht eine rechtsstaatlich problematische Rückwirkung der Schenkungssteuer auf den 1. Januar 2012 vor. Für den Zeitraum der Rückwirkung würde sowohl die bestehende kantonale als auch die neue nationale Schenkungssteuer erhoben. Zudem vermischt die Initiative zwei verschiedene Anliegen (Steuern / Finanzierung der AHV/IV).

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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