HEV Schweiz: Bezahlen Mieter und Eigentümer die Energiewende?
Zürich (ots)
Der Bundesrat schickt die Verfassungsänderung für eine Lenkungsabgabe in die Vernehmlassung. Nach wie vor soll die Energiewende auf dem Buckel der Mieter und Eigentümer ausgetragen werden obwohl der Gebäudebereich auf Zielkurs ist.
In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Mit der vorgeschlagenen Verankerung in der Verfassung will der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren. Keine überteuerten Energieträger Nur gerade eine Woche nachdem sich Volk und Stände gegen eine Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer ausgesprochen haben, präsentiert der Bundesrat seine Vorstellung der Energiestrategie nach 2020. In der Konsultation zu diesem Lenkungssystem war bereits die Rede von einer Abgabe von Fr. 210.- pro Tonne CO2 beim Heizöl. Dies entspricht einer Verdreieinhalbfachung der heutigen Abgabe. Nicht nur fossile Energieträger sollen belastet werden auch auf den Strom steigt der Zuschlag an. Hier wird von bis zu 5 Rp./kWh im Jahr 2030 gesprochen. Beinahe eine Verfünfachung der heutigen Abgabe. Bezahlen müssen Mieter und Eigentümer Da die Treibstoffe bereits genügend mit Zuschlägen gegängelt würden, will der Bundesrat diese weiterhin von der Lenkungsabgabe ausnehmen. Ebenfalls befreit soll die energieintensive Industrie werden. Einmal mehr wird der gesamte Preis für die Energiewende den Mietern und Hauseigentümern aufgebürdet. Dies obwohl die CO2-Reduktionsziele im Bereich der Brennstoffe erreicht worden sind, ganz im Gegensatz zu den Treibstoffen. Der HEV Schweiz lehnt jegliche Steuer- und Lenkungsabgaben auf Energieträger ab. Diese Haltung hat der HEV Schweiz bereits bei der Einführung der CO2-Abgabe eingenommen und wird diese auch bei weiteren geplanten Energiesteuern verfolgen.
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