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HEV Schweiz: Sinnlose neue Steuer

Zürich (ots)

Die neue Erbschaftssteuer ist eine sinnlose und ungerechte Steuer. Sie trifft hauptsächlich den Mittelstand. Sie ist auch kein taugliches Mittel, um die Probleme bei der AHV zu lösen. Zudem wird unnötig das Erfolgsmodell Schweiz aufs Spiel gesetzt und die kantonale Steuerhoheit ausgehebelt. Das Parlament, der Bundesrat, die Kantone, die FDP, die CVP, die SVP, die GLP, die BDP und der HEV Schweiz lehnen diese unfaire Steuer ab.

Ungerechte neue Steuer

Ungerecht ist die neue Steuer, weil sie den gesamten Nachlass zum Verkehrswert be-steuert. Heute wird ausschliesslich das, was beim Erben anfällt, zum Steuerwert be-steuert. Erben drei Nachkommen insgesamt 2,1 Millionen Franken, müssen Steuern bezahlt werden, auch wenn jeder Erbe den unter dem Grenzwert liegenden Teilbetrag von 700'000 Franken erbt. Erbt hingegen ein Einziger 1,9 Millionen Franken, ohne mit anderen teilen zu müssen, sind keine Steuern geschuldet. Hinzu kommt, dass der Freibetrag von 2 Millionen Franken willkürlich und viel zu tief angesetzt wurde. Vielfach hat eine Liegenschaft bereits einen Wert von ca. einer Million Franken. Kommen dann noch die bezogenen Vorsorgegelder, Erspartes, Sammlungen, Kunstobjekte, Wertschriften und Erbschaften hinzu, so ist in vielen Fällen der Freibetrag bald einmal überschritten. Die Steuer trifft den Mittelstand und insbesondere viele Eigentümer sowie das Gewerbe vollumfänglich.

Untaugliche Lösung für die AHV

Es ist Augenwischerei zu behaupten, die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer würden die AHV sanieren. Die eigenommenen Mittel könnten die Finanzierungslücke nicht annähernd schliessen. Die Verhaltensänderung der Steuerpflichtigen wird dazu führen, dass die Einnahmen tendenziell abnehmen. Für diese Mindereinnahmen müssen die Steuerzahler noch einmal aufkommen. Für die AHV braucht es grundlegende Reformen. Die Finanzierungsprobleme der AHV werden im Rahmen der Reform "Altersvorsorge 2020" gelöst. Es braucht dazu nicht noch eine Erbschaftssteuer, die zudem aufgrund der Rückwirkungsklausel und unbestimmten Ausnahmen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe neue Unsicherheiten schafft.

Kantone verlieren

Eine neue Erbschaftssteuer auf Bundesebene ist ein fundamentaler Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone. Die Kantone wären nach wie vor für die kostenintensive Eintreibung der Steuer verantwortlich, bekämen jedoch weniger Geld als heute. Mit der neuen Steuer wird unnötig in die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden eingegriffen. Fazit: Der Bund gewinnt, die Kantone und der Mittelstand (Familien, Eigentümer, KMU) verlieren.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz Mobile: +41/79/642'28'82
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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