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HEV Schweiz: Klares Nein zur neuen Erbschaftssteuer

Zürich (ots)

Die Initiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" hätte eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene eingeführt. Den Kantonen wäre die entsprechende Steuerkompetenz entzogen worden. Erfreulicherweise hat eine klare Mehrheit von Volk und Ständen diesem Ansinnen eine deutliche Abfuhr erteilt. Das heutige Verdikt war ein Entscheid gegen neue Steuern und Abgaben, aber auch eine unmissverständliche Absage an das Unterlaufen unserer Rechtsordnung durch rückwirkende Bestimmungen.

Mittelstand hätte bezahlt

Mit einem exorbitanten Steuersatz von 20% hätten die Initianten künftig sämtliche Nachlässe über 2 Mio. Franken besteuern wollen - auch bei direkten Nachkommen. Schenkungen über 20'000 Franken hätten gar rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 den Erbschaften zugerechnet werden sollen. Die Initiative für eine neue Erbschaftssteuer hätte so Rechtsunsicherheit geschaffen, und der Verwaltungsaufwand der Behörden wäre enorm gewesen und hätte entsprechend hohe Kosten verursacht. Der Vorstoss hätte keineswegs nur die Reichsten getroffen, wie die Initianten immer wieder vorgaben. Im Gegenteil: Breite Bevölkerungsschichten wären betroffen gewesen, namentlich Hauseigentümer und Gewerbebetriebe. Die Betroffenen wären in grosse Schwierigkeiten geraten. Die Initiative hätte keine Probleme gelöst, sondern nur zusätzliche geschaffen.

Zwängerei von links

Eine klare Mehrheit von Volk und Ständen hat die Missstände erkannt, welche die neue Erbschaftssteuer verursacht hätte. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist erleichtert über das Resultat der Abstimmung und dankt seinen Mitgliedern und Sektionen für das aktive Engagement im Hinblick auf diesen wichtigen Urnengang. Nach der Mindestlohn-Initiative und der 1:12-Initiative ist dies nun die dritte klare Niederlage von linken Parteien und Gewerkschaften. Dabei fällt es schwer, nicht von Zwängerei zu sprechen.

Vertrauen gestärkt

Das klare Nein zu dieser Initiative stärkt die Rechtssicherheit und damit auch den Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz. Namentlich die in der Initiative enthaltene Rückwirkungsklausel wäre ein Fremdkörper in der schweizerischen Rechtsordnung gewesen. Das Rückwirkungsverbot baut auf den Grundsatz von Treu und Glauben: Das Vertrauen in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze ist zentral für einen Rechtsstaat. Wer von einem Gesetz betroffen ist, muss auf die Geltung der Vorschrift vertrauen können. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid erfreulich.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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