Tous Actualités
Suivre
Abonner HEV Schweiz

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Referenzzinssatz für die Mieten verharrt auf tiefem Stand

Zürich (ots)

Der am 1. März 2016 publizierte hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten bleibt unverändert auf dem Langzeittief von 1,75%. Damit ergibt sich kein aktueller Anpassungsbedarf bei den Mietzinsen.

Der vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich publizierte hypothekarische Referenzzins für die Mieten hat sich seit der letztmaligen Publikation am 1. Dezember 2015 nicht verändert. Der aktuelle Stand per 1. März 2016 liegt weithin bei 1,75%. Damit ist der Referenzzinssatz nun seit dem 2. Juni 2015 auf diesem tiefen Niveau stabil. Dank des langjährigen Tiefzinsniveaus gibt es noch immer zahlreiche Mietverhältnisse mit günstigen Mietzinsen, und zwar auch in den Städten. Gemäss letzter Erhebung des BFS (Strukturerhebung 2014) kostete eine Drei-Zimmer Mietwohnung in Zürich im Durchschnitt 1'481.- Franken, in Basel 1'271.- Franken und in St. Gallen sogar nur 1'162.- Franken. Im Schweizer Durchschnitt betrug der monatliche Mietzins für eine solche Wohnung 1'280.- Franken. Dies zeigt, dass die immensen Investitionen der Vermieter für Werterhaltung und Erneuerung der Liegenschaften in den letzten Jahren dank der Verrechnung mit den Zinssenkungen zu einem guten Stück ohne schmerzhafte Mietzinsaufschläge aufgefangen werden konnten.

Kein aktueller Handlungsbedarf bei den Mieten Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse bereits auf einem Referenzzinssatz von 1,75% basieren, besteht kein Handlungsbedarf. Beruht der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz, gilt es, aufgrund der aktuellen Kostenstände einen Senkungsbedarf zu prüfen: Eine Reduktion des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) und wertvermehrende Investitionen geltend machen.

Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetz sodann nur, wenn aufgrund der Referenzzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird. Das Bundesgericht hat wiederholt bestätigt, dass ein Vermieter, der keinen kostendeckenden Ertrag erzielt, den Mietzins nicht senken muss. Insbesondere bei Altliegenschaften kann sich der Vermieter auch auf die Orts- bzw. Quartierüblichkeit des Mietzinses berufen. In einem allfälligen Verfahren ist der zulässige Ertrag respektive die Üblichkeit des Mietzinses durch den Vermieter nachzuweisen. Die Ertragsberechnung basiert auf der Nettorendite des Vermieters und darf maximal ein halbes Prozent höher sein als der Referenzzinssatz. Die Orts- und Quartierüblichkeit des Mietzinses muss mittels fünf vergleichbarer Mietobjekte dargetan werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Plus de actualités: HEV Schweiz
Plus de actualités: HEV Schweiz
  • 26.02.2016 – 16:55

    HEV Schweiz: Verschoben, nicht aufgehoben

    Zürich (ots) - Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat beschlossen, die Anpassung der Mietzinsmaxima bis Ende Jahr zu verschieben. Bis dahin soll die Botschaft zur Gesetzesreform für Ergänzungsleistungen vorliegen. Keine einseitige Anpassung Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Unterstützungsbeiträge für die Wohnkosten (Mietzinsmaxima) den aktuellen Preisentwicklungen angepasst werden. Es wäre ...

  • 26.02.2016 – 16:47

    HEV Schweiz: So nicht - Datenschutz im Bereich Grundbuch nicht aushöhlen

    Zürich (ots) - Die Rechtskommission des Nationalrates hat die Gesetzesrevision (ZGB) im Bereich des Grundbuchs zurück an den Bundesrat gewiesen. Der HEV Schweiz ist hoch erfreut, dass die Kommission damit den Einwänden von Eigentümerseite Rechnung getragen hat und den Schutz der Grundbuchdaten nicht leichtfertig preisgeben will. Folgt der Nationalrat dem Antrag der ...

  • 25.02.2016 – 17:55

    HEV Schweiz: Preise für Äpfel nicht mit Preisen für Birnen vergleichen...

    Zürich (ots) - Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die Daten der neuesten Strukturerhebung veröffentlicht. Der durchschnittliche Mietzins für eine Wohnung in der Schweiz betrug 2014 1348 Franken. In der Strukturerhebung des BFS werden die Mieten von 10'000 Haushalten ermittelt. In dieser Stichprobe sind sowohl alte wie auch neue Mietwohnungen enthalten. Während ...