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HEV Schweiz: Erneute Revision des Raumplanungsgesetzes verfrüht

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer erneuten Revision des Raumplanungsgesetzes eröffnet. Diese kommt nach Ansicht des HEV Schweiz verfrüht. Es besteht zurzeit kein dringender Handlungsbedarf für eine erneute Revision. Kantone und Gemeinden sind mit der Umsetzung der letzten grossen Raumplanungsrevision zur Beschränkung des Siedlungsraums beschäftigt. Diese stellt eine enorme Herausforderung dar. Die Ressourcen müssen darauf konzentriert werden.

Der Bundesrat hatte bereits 2014 eine Vernehmlassung zur zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes durchgeführt. Nachdem der HEV Schweiz, weitere Wirtschaftsverbände und die Kantone jedoch einen Marschhalt gefordert hatten, beschloss der Bundesrat sich auf einzelne Hauptanliegen wie das Bauen ausserhalb der Bauzone zu beschränken. Zu diesen Themen wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet und Anhörungen durchgeführt.

Aus Sicht des HEV Schweiz besteht nach wie vor kein dringender Handlungsbedarf und somit auch keine Eile für eine erneute Revision des RPG. Die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung (RPG 1) stellt eine enorme Herausforderung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. Auch in Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter: nun ist es an den Gemeinden die Vorgaben aus den Richtplänen umzusetzen. Dabei geht es darum, in den Gesetzen und Nutzungsplänen die geforderte Konzentrierung der Besiedlung nach Innen umzusetzen. Knackpunkte sind je nach Region die Redimensionierung der Bauzonen sowie die Einführung der Mehrwertabgabe, deren Ausgestaltung sehr kontrovers und teils ausgesprochen problematisch ist. Der HEV Schweiz fordert daher, die Ressourcen auf die Umsetzung dieses Riesenprojektes zu konzentrieren! Die ständige Revision der Gesetzgebung in der Raumplanung schafft zudem Rechtsunsicherheit und muss vermieden werden.

Erst wenn die Auswirkungen der Umsetzung der Raumplanungsrevision im Siedlungsbereich erkennbar sind, kann eine darauf abgestimmte Revision des Bereichs ausserhalb der Bauzonen zweckmässig angegangen werden. Dabei setzt sich der HEV Schweiz dafür ein, den grossen und komplizierten Ausnahmekatalog im Bereich Bauen ausserhalb der Bauzone zu entschlacken und an Stelle dessen einen Planungsansatz zu verfolgen, der es den Kantonen erlaubt, auf ihre spezifischen Gegebenheiten einzugehen. Unter der Beachtung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sollen die Kantone über die Richtplanung Gebiete festlegen können, welche von den Vorgaben gemäss RPG abweichen (höhere / tiefere Schutzanforderungen) und dafür allfällige Ausgleiche selber festlegen. Die Verhältnisse und Entwicklungen sind regional sehr unterschiedlich und die Kantone kennen diese besser. Statt die diversen Schutzansprüche weiter zu verschärfen, muss sodann mehr raumplanerischer Handlungsspielraum möglich sein. Der HEV Schweiz wird die Vernehmlassungsvorlage im Detail prüfen und in diesem Sinne eine kritische Stellungnahme einreichen.

Kontakt:

HEV Schweiz
NR Hans Egloff, Präsident 079 474 85 39
Monika Sommer, stv. Direktorin 044 254 90 20

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