Tous Actualités
Suivre
Abonner HEV Schweiz

HEV Schweiz

Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar

Un document

Zürich (ots)

Ein wesentlicher und in der Rechtsauffassung der verschiedenen Parteien nach wie vor strittiger Punkt ist das Thema, ob aus einer unter Notrecht verhängten Betriebsschliessung von einem Geschäftsmieter ein Mangel an der Mietsache abgeleitet werden, bzw. ein solcher geltend gemacht und darauf basierend eine Herabsetzung des Mietzinses eingefordert werden kann (s. Art. 259d OR).

Der HEV Schweiz hat deshalb dazu einen neutralen und anerkannten Fachexperten um seine Gutachterliche Stellungnahme zur juristischen Interpretation dieser Frage ersucht. Dies nicht zuletzt angesichts der von Mieterverbandsanwälten und auch verschiedenen Branchenverbandsvertretern kolportierten Interpretation, dass die infolge von Covid-19 angeordneten Betriebsschliessung "einen Mangel an der Mietsache" darstelle und der Mieter daher einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung habe.

Die entsprechende Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Peter Higi, ehemaliger Lehrbeauftragter und Titularprofessor der Universität Fribourg, befindet sich in der Beilage. Peter Higi gilt als neutrale und anerkannte Koryphäe des Mietrechts und ist unter anderem Verfasser des Kommentarwerks "Zürcher Kommentar zum Mietrecht". Seine juristische Expertenmeinung wird häufig auch vom Bundesgericht zitiert.

Ungeachtet der Rechtslage ruft der HEV Schweiz die Vertragsparteien weiterhin dazu auf, in jenen Fällen Lösungen auszuhandeln, wo krisenbedingt - z.B. aufgrund einer angeordneten Betriebseinstellung - eine finanzielle Notsituation eintritt. Solche Lösungen müssen auf die konkrete Situation bezogen und für beide Seiten tragbar sein. Die Bereitschaft der Parteien zum gegenseitigen Aushandeln von Lösungen ist jedoch nicht allein im Mietbereich erforderlich, sondern auch im Rest der Zahlungskette, nämlich bei Banken als Hypothekargeber, Zulieferern wie Wasser- und Energielieferanten (öffentliche Werke) usw.

Der HEV Schweiz dankt all jenen Vermietern, Mietern und weiteren Beteiligten, die zum Wohle aller konstruktiv solidarisch zur gemeinsamen Überwindung dieser Krise beitragen.

Kontakt:


HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Plus de actualités: HEV Schweiz
Plus de actualités: HEV Schweiz
  • 27.03.2020 – 16:05

    Es darf gezügelt werden!

    Zürich (ots) - Der Bundesrat hat eine befristete Verordnung über die Abfederung der Auswirkungen von COVID-19 im Miet- und Pachtbereich erlassen. Der HEV Schweiz begrüsst den klaren Entscheid, dass Umzüge unter Beachtung der Vorgaben betreffend Hygiene und soziale Distanz nach wie vor zulässig sind. Die gleichzeitig erlassene Verlängerung der Fristen bei Zahlungsverzügen auf 90 bzw. gar 120 Tage ist angesichts der immensen Ausfälle, namentlich für private Vermieter, ...

  • 24.03.2020 – 15:02

    Bundesrat setzt Task Force zum Wohneigentum und vermieteten Immobilien ein

    Zürich (ots) - Der Hauseigentümerverband (HEV) begrüsst, dass der Bundesrat keine notrechtlichen Eingriffe ins Mietrecht, wie von Mietervertretern geforderte Kündigungsverbote, festlegt. Die von Bundesrat Guy Parmelin umgehend veranlasste Einsetzung einer Task Force unter Mitwirkung der am heutigen «Runden Tisch» vertretenen Verbände und mit Erweiterung auf ...

  • 20.03.2020 – 14:31

    Notsituation erfordert Solidarität von allen Seiten

    Zürich (ots) - Die durch COVID-19 ausgelöste Lage und die darauffolgenden Anordnungen durch den Bundesrat sind einschneidend. Sie fordern gleichermassen unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Eigentümer, Vermieter und Mieter. Der HEV Schweiz fordert alle Seiten zur gegenseitigen Solidarität auf. Infolge der durch COVID-19 ausgelösten Pandemie hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als ...