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Monitoring des Bundesrates bestätigt: Zwangseingriff in Geschäftsmietverträge ist verfehlt

Zürich (ots)

Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Monitoring mit fundierten Erhebungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftsmieter bestätigt den Bundesrat in seiner Haltung, dass Eingriffe in die Geschäftsmietverträge weder nötig noch angemessen sind. Die fundierten Erhebungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Mietparteien bereits Lösungen ausgehandelt hat. Zudem sind weder die Zahl der Firmenkonkurse noch die Anzahl Streitigkeiten vor den Schlichtungsbehörden angestiegen. Das vom Parlament geforderte Geschäftsmietegesetz für einen globalen undifferenzierten Zwangserlass ist verfehlt. Es ist an den Parteien situationsgerechte Lösungen im Einzelfall auszuhandeln.

Der Bundesrat hatte Zwangseingriffe in die Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsraummietern und Vermietern mit gutem Grund stets abgelehnt. Die Auswirkungen und Betroffenheit im Geschäftsmietbereich durch die Corona-Krise waren bisher völlig unklar und beruhten auf reinen Behauptungen. Der Bundesrat gab daher ein Monitoring in Auftrag, um die Auswirkungen der Krise aufgrund fundierter Zahlen zu untersuchen. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Sie decken sich mit den Erfahrungen des HEV Schweiz:

   - Die Geschäftsmietparteien haben in der grossen Mehrheit der 
     Fälle eine einvernehmliche Einigung für eine Mietzinsreduktion 
     gefunden.
   - Die vom Parlament lancierten Forderungen um einen gesetzlichen 
     Zwangseingriff haben grosse Verunsicherung geschaffen, daher 
     sind seit den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 die Neigungen 
     zum Abschluss von Vereinbarungen gesunken.
   - Aufgrund der diversen Unterstützungen des Bundes, der Kantone 
     und Gemeinden sowie der grossen Zahl der freiwilligen 
     Mieterlasse durch die Vermieter bestehen keine globalen 
     Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Die von Seiten der 
     Geschäftsmieter-Vertreter stets behauptete grossflächige 
     Konkurswelle oder Schwemme von Gerichtsverfahren ist nicht 
     eingetreten. Die Firmenkonkurse sind nicht angestiegen und die 
     Anzahl Schlichtungs-Gesuche bei den staatlichen 
     Miet-Schlichtungsbehörden ist eher zurückgegangen.
   - Rund 60 % der Unternehmen sind nicht eingemietet, sondern 
     betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren 
     Raumkosten sind ähnlich hoch wie jene der Mieter. Mit dem vom 
     Parlament geforderten Zwang der Vermieter zu 60% Mieterlass 
     würden Mieter-Unternehmer gegenüber den Unternehmern in eigener 
     Liegenschaft, welche ihre gesamten Raumkosten unverändert zu 
     100% tragen müssen, ungerechtfertigt privilegiert. Es würde 
     ihnen ein verfassungswidriger Konkurrenzvorteil verschafft.

Die fundierten Monitoring-Untersuchungen bestätigen die vom HEV Schweiz stets vertretene Position. Willkürliche und undifferenzierte Eingriffe in die privaten Geschäftsmietverträge sind verfehlt. Sie führen zu Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheit. Es ist an den Parteien, einvernehmliche Lösungen zu finden, welche auf die konkreten Auswirkungen im einzelnen Mietverhältnis und die finanziellen Verhältnisse der Parteien Rücksicht nehmen. Die Mehrheit hat dies bereits getan.

Das Parlament ist dazu aufgerufen, nicht auf das verfassungswidrige, rechtsverletzende Geschäftsmietegesetz für einen Zwang zu Mieterlassen einzutreten.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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