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Strommarkt - Überführung des Übertragungsnetzes an swissgrid - Bewertung des Übertragungsnetzes - BKW verlangt gerichtliche Prüfung

Bern (ots)

Die BKW reicht gegen die Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) von Ende September 2012 betreffend des Werts des Übertragungsnetzes Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die von der ElCom festgelegte Methode zur Ermittlung des massgebenden Werts des Übertragungsnetzes. Sie bezieht sich nicht auf das Finanzierungskonzept der Transaktion und gefährdet die frist-gerechte Überführung des Netzeigentums an die swissgrid nicht.

Die ElCom hat in ihrer Verfügung vom 26. September 2012 einen durch sie selbst bestimmten Ertragswert für die Übertragung des Übertragungsnetzes an die swissgrid als massgebend für die Berechnung des Transaktionswerts festgelegt. Entsprechend dem verfassungsmässigen Grundsatz der Eigentumsgarantie ist aus Sicht der BKW jedoch der tatsächliche Wert des Übertragungsnetzes für die Entschädigung massgebend. Gegen das Finanzierungskonzept der Transaktion, welches ebenfalls Gegenstand der ElCom-Verfügung war, erhebt die BKW keine Beschwerde. Die Finanzierungsstruktur sieht unter anderem vor, dass die swissgrid 30% Eigenkapital und 70% Fremdkapital aufweist. Die Hälfte des Fremdkapitals ist als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet.

Eine fristgerechte Überführung des Netzeigentums der BKW an die swissgrid bis zum 1. Januar 2013 ist trotz der Beschwerde möglich. Eine rückwirkende Anpassung der Entschädigung ist in den Verträgen, welche die Modalitäten der Transaktion regeln, vorgesehen.

Kontakt:

antonio.sommavilla@bkw-fmb.ch; Tel. 031 330 51 07

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