Windkraftwerk und Warnlichter: Premiere für die Schweiz
RADARSTEUERUNG FÜR DIE WARNLICHTER AN WINDTURBINEN
Bern (ots)
Die JUVENT SA beschreitet in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Industrie im Interesse der regionalen Bevölkerung neuartige Wege. Sie will eine innovative Radarsteuerung erproben, um die gesetzlich vorgeschriebenen, für viele Leute störend wirkenden Warnlichter an den Windturbinen nur dann einschalten zu müssen, wenn ein Flugzeug naht. Die auf dem Markt verfügbaren Radarsteuerungen sind nicht auf die Bedingungen im coupierten Jura-Gelände ausgelegt, was umfassende technische Machbarkeitsabklärungen notwendig macht. Um den Projektfortschritt zu beschleunigen und die Bewilligung eines solchen Systems zu prüfen, werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt Baugesuche für die Installation von 7 Radargeräten eingereicht.
Die 44 roten, teils blinkenden Warnlichter, die im JUVENT-Windkraftwerk zur Gewährleistung der Flugsicherheit angebracht wurden, wirken für viele Leute störend, insbesondere in der Region Tramelan und in den Freibergen. Die Gemeinde Mont-Tramelan hat ihr Unbehagen mit den Warnlichtern gar in einer Resolution zum Ausdruck gebracht. Die JUVENT SA nimmt dieses Unbehagen ernst und hat zur Analyse und Lösung des Problems schon vor Jahren mit dem BAZL und der Industrie Kontakt aufgenommen. Die Bundesbehörden erklärten sich bereit zur sicherheitstechnischen Erprobung eines in andern Ländern wie z.B. in Schweden und Kanada punktuell eingesetzten Radarsystems.
Das komplexe Gelände rund um das Windkraftwerk machen die Erfüllung der hohen Anforderungen an die zivile und militärische Luftfahrtsicherheit zu einer Herausforderung. Daher werden technische Anpassungen bestehender Radarsysteme an die lokalen Bedingungen geprüft. Aufgrund des heutigen Planungsstands wird die bedarfsgerechte Steuerung der Warnlichter die Installation von 7 Radargeräten in den Gemeinden Courtelary, Villeret, Saint-Imier und Sonvilier voraussetzen, wovon 5 an ausgewählten Windturbinen sowie 2 an Masten bzw. Gebäuden im Talgrund montiert werden. Die entsprechenden Baugesuche werden in den nächsten Tagen eingereicht. Sobald das Bewilligungsverfahren abgeschlossen und die Machbarkeit geklärt ist, wird zu entscheiden sein, ob die Installation des Systems erfolgen kann. Nach der Installation kann das BAZL mit den für die Systemzulassung erforderlichen Tests beginnen.
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