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Unangemessene Vorschriften lähmen jugendlichen Bewegungsdrang

Bern (ots)

Skates und Minitrottinettes sind Ausdruck einer
urbanen, jugendlichen und umweltfreundlichen Mobilität, die sich nur
schwer durch Vorschriften bändigen lässt. Die Eidgenössische
Kommission für Jugendfragen spricht sich gegen unangemessene und in
der Praxis kaum umsetzbare Vorschriften in der neuen
Verkehrsregelnverordnung aus. Sie plädiert für einen ungezwungenen
Umgang mit diesen Fortbewegungsmitteln. Dabei weiss sie viele
Jugendliche hinter sich.
Wer weiss am besten, wie die Gesetzeshüter den Umgang mit neuen
Mobilitätsformen wie Skates, Minitrottinettes und ähnlichem regeln
sollen? - Nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für
Jugendfragen (EKJ) sind es die Benützerinnen und Benützer selber. Die
Kommission hat deshalb das Gespräch mit Verantwortlichen und
Besuchern von Skate-Parks gesucht, bevor sie ihre Stellungnahme zu
den neuen Vorschriften an das Bundesamt für Strassen abschickte. Im
Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der
Verkehrsregelnverordnung wurde die EKJ von Bundesrat Moritz
Leuenberger um ihre Meinung gebeten.
Gemäss der EKJ muss bei der Regelung der Verkehrswegebenützung
auch gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten Rechnung getragen
werden. Dies werde aber beim jetzigen Entwurf schlichtweg ignoriert.
´Skaters, Rollers und Sliders erhalten keinen eigenen Status, sie
werden grundsätzlich den Fussgängern gleichgestellt und müssen auch
diesen den Vortritt gewährenª, moniert Leo Brücker-Moro, Präsident
der EKJ. Dabei seien die Skaters oft aus sportlichen Motiven
unterwegs, ´Da sind die Konflikte doch vorprogrammiertª, befürchtet
Brücker-Moro. Warum denn nicht gestattet werde, dass abends die
Busspuren benützt werden könnten, fragt zum Beispiel die EKJ.
Die fehlende Qualitätskontrolle bei der Produktion dieser neuen
Fortbewegungsmittel ist ein weiteres Problem. Die schlechten Bremsen
gewisser Minitrottinettes zum Beispiel bringen deren Benutzer,
oftmals Kinder, unnötig in Gefahr. Die Einführung von Normen zur
Qualitätssicherung wäre deshalb zu begrüssen. Auch bei den
Beleuchtungsvorschriften will die EKJ eine pragmatische Lösung: Vorne
weisses und hinten rotes Licht vorzuschreiben sei unpraktisch, da
einige der fahrbaren Untersätze wie die Skateboards kein eindeutiges
Vorne oder Hinten haben. So solle der Einfachheit und Effektivität
halber obligatorisch einen Rückstrahler oder Katzenauge getragen oder
montiert werden, wenn die Sicht schlecht ist.
Ausserdem seien generell die Anstrengungen im Bereich der
Prävention und bei der Ausstattung mit Sicherheitsmitteln wie Helmen
und Arm- und Beinschonern zu intensivieren. Die EKJ schlägt zudem
vor, einen Unterschied zwischen Anfängern und erfahrenen Skatern zu
machen: Letztere verfügten über die Erfahrung und die Sicherheit,
auch Hauptstrassen zu benützen, währenddem Anfänger und Kinder darauf
verzichten sollen.
Die EKJ ist vom Bundesrat beauftragt, die Entwicklung des
Verhältnisses von Jugendlichen zur Gesellschaft zu beobachten und zu
deuten. Sie soll Anliegen der Jugend formulieren und entsprechende
Vorschläge ableiten. Bei wichtigen Erlassen des Bundes prüft die EKJ,
welche Auswirkungen auf die Jugend zu erwarten sind.

Kontakt:

Leo Brücker-Moro, Präsident der EKJ
Tel. G: +41 (0)41 875 63 31
Tel./Fax P: +41 (0)41 870 92 36

Marion Nolde, Sekretärin der EKJ
Bundesamt für Kultur, 3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 92 26
Fax: +41 (0)31 322 92 73
E-Mail: ekj-cfj@bak.admin.ch

Die EKJ hat kürzlich den Bericht "Verantwortung tragen -
Verantwortung teilen" herausgegeben. Er ist in Deutsch, Französisch
und Italienisch erhältlich und kann bei folgender Adresse gratis
bezogen werden:

Eidg. Kommission für Jugendfragen, c/o Bundesamt für Kultur
Hallwylstrasse 15, 3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 92 26
Fax: +41 (0)31 322 92 73
E-Mail: ekj-cfj@bak.admin.ch

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