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BAK: Plünderung des kulturellen Erbes im Irak

Bern (ots)

Die Meldungen der letzten Tage über Plünderungen im
Irak lösen grosse Besorgnis aus. Es ist zu befürchten, dass die 
bisherigen Plünderungen von Museen und archäologischen Stätten nur 
den Anfang bilden: Mehrere zehntausend Kulturgüter sind gefährdet. 
In der Regel tauchen Kulturgüter aus Krisengebieten bald auf dem 
internationalen Kunstmarkt auf.
Die UNESCO hat deshalb den Internationalen Kunsthandelsverband 
CINOA, den Internationalen Museumsrat (ICOM) sowie die Hauptakteure 
des Kunsthandels aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die 
gestohlenen Kulturgüter keine Abnehmer finden. Die internationale 
Gemeinschaft unter der Schirmherrschaft der UNESCO plant, alle 
verfügbaren Daten zum kulturellen Erbe des Irak zu veröffentlichen. 
Fachleute aus aller Welt stellen sich für den kulturellen 
Wiederaufbau zur Verfügung. Das Bundesamt für Kultur (BAK) 
unterstützt dieses Vorhaben.
Das BAK hat die interessierten Kreise der Sammler, Museen und des 
Kunsthandels sowie die zuständigen Stellen der Zoll- und 
Strafverfolgungsbehörden umgehend zu erhöhter Aufmerksamkeit 
aufgefordert. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz 
zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers schwach sind, soll 
dies dennoch eine präventive Wirkung haben. Die Schweiz ist 
bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit 
Kulturgütern zu unterbinden. Sie darf nicht als Umschlagplatz für 
Kulturgüter dubioser Herkunft missbraucht werden.
Das Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das durch 
das BAK ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird 
es erlauben, solche Missbräuche gezielter zu bekämpfen. Es stellt 
den Behörden die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche 
Situationen rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation

Kontaktperson:

Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und
Internationales T 031 322 86 08;
E andrea.rascher@bak.admin.ch

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