Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Entkriminalisierung ja, Bagatellisierung nein
Bern (ots)
Am 24. September 2003 befasst sich der Nationalrat mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Die Eidgenössiche Kommission für Jugendfragen (EKJ) spricht sich für die vorgeschlagenen Änderungen im Betäubungsmittelgesetz aus. Diese Revision ebnet den Weg zu einer glaubwürdigen und realitätsnahen Drogenpolitik. Das Gesetz schafft, unter der Voraussetzung der Einführung eines starken Jugendschutzes und einer verstärkten Prävention, klare Regulierungen für Jugendliche, für Strafverfolgungsorgane und pädagogische Fachleute. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ) hat sich im Vorfeld der anstehenden Debatte im Nationalrat erneut mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes auseinandergesetzt. Aus Sicht von Fachleuten aus dem Jugendbereich weist sie auf folgende wichtige Punkte hin: Die Diskussion um Strafbefreiung des Cannabiskonsums hat gezeigt, dass einer Verharmlosung des Cannabisrauchens entschieden entgegengetreten werden muss. Nichts desto trotz sprechen aus Sicht der EKJ und auf dem Hintergrund der Erfahrung aus vielfältigen Lebenszusammenhängen von Jugendlichen mehrere Gründe für eine Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis.
Entkriminalisierung Die bisherige Kriminalisierung von Zehntausenden von KonsumentInnen hat nicht verhindert, dass heute viele Jugendliche mehr oder weniger selbstverständlich Cannabis konsumieren und auch in Zukunft konsumieren werden. Ein Grossteil davon einmal oder nur gelegentlich. Die Botschaft, die mit den bestehenden Gesetzen Jugendlichen vermittelt wird - es existiert ein Gesetz, das jedoch nur punktuell und mehr oder weniger willkürlich angewendet wird - hält die EKJ für äusserst gefährlich. Die Botschaft suggeriert, dass für das Suchtmittel Cannabis faktisch ein rechtsfreier Raum besteht, und dass die Erwachsenen der Frage des Cannabiskonsums hilflos gegenüber stehen.
Jugendschutz Heute stehen wir vor der Situation, dass Jugendliche Cannabis konsumieren, wir aber einen wirksamen Jugendschutz angesichts der Illegalität des Konsums nicht einführen und durchsetzen können. Eine wirksame Prävention und griffige Jugendschutzbestimmungen erfordern eine klare Haltung und eine klare Gesetzeslage. Eine diffuse Situation, wie sie heute herrscht, ist hier kontraproduktiv. Wichtig sind in diesem Zusammenhang der Ausbau von Früherfassung und die Hilfe für gefährdete Jugendliche. Die Aufrechterhaltung eines Konsumverbots für Cannabis ist nur dann sinnvoll, wenn der politische Wille und die realistische Möglichkeit besteht, dass die Vollzugsorgane dieses Verbot auch durchsetzen können.
Gleichbehandlung von Suchtmitteln Sowohl von medizinischer wie auch von politischer Seite wird nicht bestritten, dass die Suchtmittel Alkohol und Tabak ein gleich grosses gesundheitliches Gefährdungspotential haben wie Cannabis. Aus Sicht der EKJ ist es deshalb absolut notwendig, den Jugendlichen die leicht verständliche Botschaft "Suchtmittelkonsum von jungen Jugendlichen wird in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert" vermittelt wird. Eine Unterteilung in illegale und legale Suchtmittel ist hier keineswegs hilfreich.
Markt und Qualitätskontrollen Durch die geplanten Regelungen über Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabisprodukten (Opportunitätsprinzip) wird der Markt von Cannabis von dem der übrigen gefährlicheren Drogen (Opiate, Kokain etc.) getrennt. Die EKJ ist überzeugt, dass eine staatliche Kontrolle und Reglementierung des Anbaus und Handels von Cannabis dem Schutz der Jugendlichen und der Prävention mehr dient als der Verbleib in der kaum kontrollierbaren Illegalität.
Das neue Gesetz enthält die erforderlichen Regulierungen und ist der richtige Weg zu einer umsetzbaren und differenzierten Drogenpolitik.
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR JUGENDFRAGEN
Weitere Auskünfte: Leo Brücker-Moro, Tel G 041 875 63 31, Tel/Fax P 041 870 92 36 Präsident der EKJ
Marion Nolde, Tel 031 322 92 26, Fax 031 322 92 73, E-Mail ekj- cfj@bak.admin.ch Sekretärin der EKJ, Bundesamt für Kultur, Bern