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Die EKKJ sagt 2x Ja zur erleichterten Einbürgerung für Jugendliche der 2. und 3. Generation

Bern (ots)

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) 
empfiehlt 2x Ja am 26. September für die erleichterte Einbürgerung 
von Jugendlichen der 2. und 3. Generation. Durch die Annahme der 
erleichterten Einbürgerung können wir die ausländischen 
Jugendlichen, deren Ressourcen für die demografische, ökonomische 
und sozialpolitische Zukunft unseres Landes zentral sind, anerkennen 
und ihre Partizipation als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten 
und Pflichten fördern.
In ihrem 2003 veröffentlichten Bericht „Stärken wahrnehmen - Stärken 
nutzen“ plädiert die EKKJ für eine kinder- und jugendfreundliche 
Integrationspolitik. Die erleichterte Einbürgerung gehört zu den 
zentralen Forderungen der Kommission.
Die erleichterte Einbürgerung betrifft Jugendliche, die in der 
Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. „Diese Jugendlichen fühlen 
sich bei uns heimisch und sprechen unsere Sprache. Die erleichterte 
Einbürgerung würde ihre Integration fördern. Zudem haben sie ihre 
Ausbildung in der Schweiz absolviert oder werden sie hier in Angriff 
nehmen. Es liegt in unserem Interesse, ihr ökonomisches aber auch 
soziales und kulturelles Potenzial zu behalten“, stellt Leo Brücker- 
Moro, Präsident der EKKJ, fest.
14 Kantone kennen die erleichterte Einbürgerung für junge 
Ausländerinnen und Ausländer der 2. Generation bereits. Dieses 
Verfahren hat sich bewährt. Es ist an der Zeit, die 
Chancengleichheit in der ganzen Schweiz sicherzustellen, denn Kinder 
und Jugendliche können nicht auswählen, wo und unter welchen 
Bedingungen sie aufwachsen.
Die Annahme der erleichterten Einbürgerung hätte auch eine 
symbolische Tragweite. „Die Identitätsfindung ist für Jugendliche 
mit Migrationshintergrund nicht immer einfach. Sie willkommen 
heissen, Ihnen sagen, dass sie zu uns gehören, würde ihnen 
ermöglichen, ein Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln. Aus eigener 
Erfahrung wissen wir alle, wie wichtig solche Zeichen sind, damit 
man sich wohl fühlen und seine Fähigkeiten entfalten kann“, bemerkt 
Leo Brücker-Moro abschliessend.
Die EKKJ empfiehlt für die Abstimmungen vom 26. September 2004 2x Ja 
zur erleichterten Einbürgerung.
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR KINDER- UND JUGENDFRAGEN
Weitere Auskünfte:
-	Leo Brücker-Moro, Präsident der EKKJ, Tel. G: 041 875 63 31, 
Tel./Fax P: 041 870 92 36
-	Marion Nolde, Sekretärin der EKKJ, Bundesamt für Kultur, 
3003 Bern, Tel. 031 322 92 26, 
Fax 031 322 92 73, E-Mail:  ekkj-cfej@bak.admin.ch
EKKJ: Stärken wahrnehmen - Stärken nutzen. Perspektiven für eine 
kinder- und jugendgerechte Integrationspolitik, Bern, 2003 
(Bestellung:  ekkj-cfej@bak.admin.ch).

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