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Bundesamt für Migration

Neufassung: Rückführungen nach Sri Lanka

Bern (ots)

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat an der
Lagebeurteilungs-Sitzung vom 10. August 2001 entschieden, die
Rückführungen nach Sri Lanka weiterzuführen. Da namentlich im Süden
des Landes keine Situation allgemeiner Gewalt herrscht und kein
erhöhtes Risiko für Rückkehrende aus der Schweiz besteht, erachtet
das BFF den Vollzug von Wegweisungen grundsätzlich als zulässig,
zumutbar und möglich.
Das BFF hat an seiner Sitzung eine umfassende Lagebeurteilung
vorgenommen. Aufgrund der vorliegenden Informationen besteht auch
nach dem Anschlag auf den Flughafen Colombo vom 24. Juli 2001
gegenwärtig kein erhöhtes Risiko für Rückkehrende aus der Schweiz.
Das BFF erachtet deshalb den Vollzug der Wegweisungen nach wie vor
als zumutbar.
Das BFF beobachtet die Entwicklung der Auseinandersetzungen in den
Kriegsgebieten im Norden und Osten Sri Lankas aufmerksam und
orientiert sich laufend und gründlich insbesondere über die
Sicherheits- und Menschenrechtssituation.
Praxisgemäss werden abgewiesene srilankische Asylsuchende nach
Colombo zurückgeführt. Es finden somit keine Rückführungen in die
umkämpften Gebiete im Norden und Osten des Landes statt.
Wenn individuelle Wegweisungshindernisse bestehen, insbesondere
bei Frauen, Minderjährigen, Betagten und Personen, die eine
medizinische Versorgung benötigen, verfügt das BFF eine vorläufige
Aufnahme.
Nach den dem BFF vorliegenden Informationen haben auch keine
anderen Staaten eine Änderung ihrer Rückführungspraxis von
abgewiesenen srilankischen Asylsuchenden vorgenommen.
Rückkehrende können sich nach wie vor für das seit November 2000
bestehende Rückkehrhilfeprogramm anmelden.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess
Bundesamt für Flüchtlinge
3003 Bern-Wabern
Tel. +41 31 325 93 50

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