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Bundesamt für Migration

Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo

Bern-Wabern (ots)

Vorläufige Aufnahme für Angehörige ethnischer
Minderheiten aus dem Kosovo - Rückkehr für Personen mit letztem
Wohnsitz ausserhalb des Kosovo
Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo sollen weiterhin
individuell vorläufig aufgenommen werden. Dies hat das Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) an seiner Lagebeurteilungs-Sitzung "BR Jugoslawien"
beschlossen. Für Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo
hingegen ist der Vollzug der Wegweisung in die BR Jugoslawien (BRJ)
via Belgrad mit der Wiederanwendung des Rückübernahmeabkommens
technisch wieder möglich. Für diese Personen hat das BFF entschieden,
ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm anzubieten.
Ethnische Minderheiten aus dem Kosovo
Die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten im Kosovo
(Serben, serbisch sprechende Roma, Ashkali, albanisch sprechende Roma
und slawische Muslime) hat sich seit der letzten Lagebeurteilung März
2001 allgemein leicht verbessert, wobei sich die Situation der
einzelnen Minderheiten weiterhin unterschiedlich entwickelt.
Die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefährdung für die
Angehörigen ethnischer Minderheiten kann jedoch nicht restlos
ausgeschlossen werden. Das BFF hat deshalb entschieden, Angehörige
dieser Minderheiten in der Regel weiterhin vorläufig aufzunehmen. Die
Gesuche werden im Einzelverfahren geprüft.
Im kommenden Frühjahr wird die Situation für Kosovo-Minderheiten
neu überprüft werden. Sollte sich die Situation für die Angehörigen
der Minderheiten vor Ort weiter verbessern, wird die vorläufige
Aufnahme aufgehoben und Rückführungen werden durchgeführt.
Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo
Da das Rückübernahmeabkommen mit der BRJ wieder angewendet wird,
ist der Vollzug der Wegweisung für Personen mit letztem Wohnsitz
ausserhalb des Kosovo in die BRJ via Belgrad wieder durchführbar. Für
die betroffenen Personen werden daher die ordentlichen
Ausreisefristen angesetzt.
Namentlich für Albaner aus Südserbien ist der Vollzug der
Wegweisung technisch wieder möglich. Die Situation der Albaner aus
Südserbien hat sich seit der letzten Lagebeurteilung sichtlich
stabilisiert. In Uebereinstimmung mit dem UNHCR erachtet das BFF die
Rückkehr als zumutbar.
Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm
Das BFF hat beschlossen, für Personen aus der BR Jugoslawien mit
letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo und welche vor dem 1.
September 2001 ein Asylgesuch gestellt haben, ein Rückkehrhilfe- und
Wiedereingliederungsprogramm anzubieten. Die Anmeldefrist wird auf
den 30. November 2001 festgesetzt. Die Anmeldung für das Programm hat
über die kantonalen Rückkehrberatungsstellen zu erfolgen. Die
angemeldeten Personen müssen bis spätestens am 31. März 2002 die
Schweiz verlassen.
Durch die im Rahmen des Programms gewährte finanzielle Starthilfe
kann zurückkehrenden Personen die Wiedereingliederung erleichtert
werden.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF, Tel. +41 31 325 93 50

Dominique Boillat, Informationsdienst BFF, Tel. +41 31 325 98 80

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