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Indiskretion Armeeleitbild XXI - Korrigierte Version

Bern (ots)

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Unbekannt ein
Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren eingestellt,
welches sie am 29.12.2000 aufgrund der Veröffentlichung vertraulicher
Informationen im Zusammenhang mit dem "Armeeleitbild XXI" gegen
unbekannte Bedienstete des Bundes eröffnet hatte. Das in gleicher
Sache eröffnete Teilverfahren gegen einen Mitarbeiter der "Aargauer
Zeitung" wurde zur weiteren Bearbeitung den Behörden des Kantons
Aargau übertragen, jenes gegen einen Mitarbeiter des "Blick" wurde
eingestellt.
Am 15.12.2000 erschienen im Zusammenhang mit einem Geschäft des
Bundesrats zum "Armeeleitbild XXI" mehrere Artikel in der "Aargauer
Zeitung", in denen aus einer vertraulich klassifizierten
Vorläuferfassung eines VBS-Berichtes zitiert wurde. Am 16.12.2000
veröffentlichte der "Blick" ebenfalls Informationen im Zusammenhang
mit demselben Geschäft.
Im Auftrag des Gesamtbundesrates erstattete die Bundeskanzlerin am
28.12.2000 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannte
Bedienstete des Bundes wegen gezielter Indiskretion. Die
Bundesanwaltschaft eröffnete am 29.12.2000 ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Bedienstete des Bundes
betreffend Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) und
gegen je einen Mitarbeiter der "Aargauer Zeitung" und des "Blick"
betreffend Verdachts der Veröffentlichung amtlicher geheimer
Verhandlungen (Art. 293 StGB).
In der Folge nahm die Bundesanwaltschaft innerhalb des
Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
umfangreiche Ermittlungshandlungen vor. Diese erbrachten allerdings
keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft der Indiskretionen, da -
wie sich herausstellte  sehr viele Personen in der fraglichen
Zeitperiode Zugang zu den betreffenden vertraulichen Dokumenten
hatten. Das Verfahren gegen Unbekannt wurde deshalb von der
Bundesanwaltschaft wegen fehlender Aussichten auf
erfolgsversprechende weitere Ermittlungen eingestellt. Ebenfalls
eingestellt wurde - ohne Einvernahme - das Verfahren gegen den
"Blick"-Mitarbeiter, da sich im Lauf der Ermittlungen ergab, dass
dessen Artikel bereits publizierte Informationen enthalten hatte. Das
Verfahren nach Artikel 293 StGB betreffend die Publikationen in der
"Aargauer Zeitung" wurde am 14.5.2001 den Behörden des Kantons Aargau
zur weiteren Untersuchung und Beurteilung übertragen.

Contact:

Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft,
Tel. +41 31 322 81 69

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