Tous Actualités
Suivre
Abonner Bundesanwaltschaft BA

Bundesanwaltschaft BA

Bombendrohung gegen Hotel Schweizerhof aufgeklärt Täter geständig

Bern (ots)

Ein 18-jähriger Schweizer hat zugegeben, am 19.
September 2001 eine Handgranate mit schriftlicher Bombendrohung vor
dem Personaleingang des Hotels Schweizerhof deponiert zu haben.
Bundesanwaltschaft und Stadtpolizei Bern ermittelten gemeinsam die
Täterschaft.
Am 19. September 2001 erfolgte gegen das Hotel Schweizerhof in
Bern eine Bombendrohung. Eine unbekannte Täterschaft deponierte beim
Personaleingang in der Schweizerhof-Passage eine Handgranate und ein
Drohschreiben. Der Täter verlangte darin, das Hotel zu evakuieren,
ansonsten 12 hochexplosive Sprengsätze gezündet würden. Wie das World
Trade Center, liess der anonym Drohende in der Fussnote wissen. Die
Stadtpolizei riegelte die Schweizerhof-Passage ab, leitete vor dem
Hotel teilweise den Verkehr um und evakuierte Personen in den
angrenzenden Geschäften. Bei der Durchsuchung des Hotels wurden keine
Sprengsätze gefunden, die Stadtpolizei Bern konnte nach drei Stunden
Entwarnung geben.
Bundesanwaltschaft und Stadtpolizei Bern ermittelten in enger
Zusammenarbeit die Täterschaft: Die vor Ort gefundene Übungsgranate
85 der Schweizer Armee (sie enthält 120 Gramm hochexplosiven
Sprengstoff) wurde von einem Rekruten während der Schiessverlegung
der Sommer-Rekrutenschule 2000 gestohlen. Dieser verkaufte sie
gemeinsam mit einem Kollegen für 150 Franken an den späteren
Bombendroher. Die drei in den Handgranatenhandel involvierten Täter
wurden von der Bundesanwaltschaft wegen Verdachts der Widerhandlung
gegen das Kriegsmaterialgesetz in Untersuchungshaft gesetzt. Im Laufe
der Ermittlungen gaben die beiden Verkäufer der HG der kantonalen
Gerichtsbarkeit unterliegenden Vermögensdelikte zu.
Der 18-jährige Schweizer will nach seinen Angaben die
Bombendrohung unter dem Einfluss von sogenannten «Pilzli» (dem
Lebensmittelgesetz unterstehende halluzinogene Pilze) begangen haben.
Er war 9 Tage in Untersuchungshaft und wird sich neben dem Handel mit
Kriegsmaterial auch wegen Nötigung (Art. 181 StGB) und Schreckung der
Bevölkerung (Art. 258 StGB) zu verantworten haben.
Die vorliegende Strafsache untersteht teils der
Bundesgerichtsbarkeit (HG-Handel), teils der kantonalen
Gerichtsbarkeit. Die Bundesanwaltschaft hat die Strafverfolgung und
die Beurteilung in der Hand der zuständigen Behörden des Kantons Bern
vereinigt.

Kontakt:

Bundesanwaltschaft (BA)

Plus de actualités: Bundesanwaltschaft BA
Plus de actualités: Bundesanwaltschaft BA
  • 26.09.2001 – 14:54

    Bundesanwaltschaft: Chef der Stabsdienste ernannt

    Bern (ots) - Der Freiburger Kantonsrichter Paul-Xavier Cornu ist zum Chef der Stabsdienste in der Bundesanwaltschaft (BA) ernannt worden. Er wird aufgrund seiner neuen Funktion Einsitz in die Direktion der Bundesanwaltschaft nehmen und im Rahmen der Stabsaufgaben namentlich Bundesanwalt Valentin Roschacher sowie den stellver-retenden Bundesanwalt Claude Nicati in seiner Tätigkeit unterstützen. Paul-Xavier Cornu ...

  • 25.09.2001 – 16:04

    Bundesanwaltschaft: Verstärkte Zusammenarbeit

    Memoranden mit Rumänien und Bulgarien unterzeichnet Bern (ots) - Bundesanwalt Valentin Roschacher hat heute mit dem Generalstaatsanwalt der Republik Bulgarien, Nikola Filtchev, sowie mit dem Generalstaatsanwalt Rumäniens, Tanase Joita, ein Memorandum of Understanding in Bern unterzeichnet. In diesen beiden Memoranden bekunden sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft des anderen ...