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Bundesanwaltschaft BA

Keine strafbaren Handlungen beim Bau Bundesbasis Flughafen Belp

Bern (ots)

Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein
Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete am 28. Juni
2000 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
betreffend Verdacht der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und
der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB). Das Verfahren wurde
eröffnet, nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem
anfangs April 2000 publizierten Jahresbericht 1999 Mängel bei der
Rechnungsführung im Zusammenhang mit dem Bau des Bundesbasis für die
Helikopter und Flächenflugzeuge auf dem Flughafen Belpmoos
festgestellt hatte. Gemäss EFK sollen an die Generalunternehmerin
insgesamt Fr. 341'251.- für Mehrkosten ausbezahlt worden sein, ohne
dass Offerten verlangt, Protokollauszüge geschrieben, Besprechungs-
oder Berechnungsgrundlagen und Mengenangaben vorgelegen hätten. Die
Ermittlungen ergaben nun keine strafrechtlich relevanten
Unregelmässigkeiten, weshalb die Bundesanwaltschaft (BA) das
Strafverfahren einstellt.
Die von der Bundesanwaltschaft aufgenommenen Ermittlungen ergaben
verschiedene Unregelmässigkeiten: Anordnungen von Aenderungswünschen
wurden entgegen den Vertragsbestimmungen mündlich statt schriftlich
und ohne vorgängige Offerterstellung angeordnet. Zusätzliche Aufträge
wurden in einem die gängige Praxis im Baugewerbe überschreitenden
Mass erst nach Ausführung der Arbeiten und Rechnungsstellung pro
forma in Auftrag gegeben. Schliesslich wurde entgegen dem Entscheid
der Projektkommission mindestens in einem Fall ein Vorhaben
realisiert, während im Gegenzug ein vorgesehenes Projekt nicht oder
nicht vollständig ausgeführt wurde. Gemäss EFK werden zwar solche
kostenneutrale Lösungen bei Bundesbauten (Projektoptimierungen)
öfters getroffen. Dieses Vorgehen ist aber nicht korrekt und
problematisch, da es durch die Akten nicht mehr nachvollzogen werden
kann.
Auch wenn diese Vorgehensweisen als unregelmässig bezeichnet
werden können, stellen sie indessen keine strafbaren Handlungen dar.
Finanzielle Unregelmässigkeiten oder Urkundendelikte liegen nicht
vor, weshalb die BA das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren
eingestellt hat.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft
Tel. +41/31/324'324'0

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