BA: Botschafterfall Luxemburg: Geldwäschereiverdacht hat sich verdichtet
Bundesanwaltschaft gibt Verfahren an Eidgenössischen
Untersuchungsrichter weiter
Bern, 9. August 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die aufgrund des
Verdachts der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung geführten
gerichtspolizeilichen Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg
stationierten Schweizer Botschafter abgeschlossen und am Donnerstag
die Akten für die eidgenössische Voruntersuchung an das
Eidgenössische Untersuchungsrichteramt weitergeleitet. Die
verfahrensbegründenden Verdachtsmomente haben sich im Verlauf der
Ermittlungen in Richtung Drogengeldwäscherei weiter verdichtet. Der
Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das
Verfahren wurde wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäscherei
auch auf die Ehefrau des Beschuldigten ausgeweitet.
Am 8. Juli 2002 war der Schweizer Botschafter in Luxemburg wegen des
Verdachts der Geldwäscherei in Bern von Bundeskriminalpolizei (BKP)
und Bundesanwaltschaft (BA) einvernommen und in Untersuchungshaft
gesetzt worden. Die BA weitete das aufgrund des
Geldwäschereiverdachts nach Artikel 305bis StGB gegen ihn geführte
Ermittlungsverfahren am 15. Juli auch auf den Verdacht der
Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB aus. Am 23. Juli 2002
verlängerte die Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts die
Untersuchungshaft des Beschuldigten wegen Kollusionsgefahr bis zum
15. August 2002. Der Botschafter befindet sich nach wie vor in
Untersuchungshaft.
Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden haben sich die
verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der Geldwäscherei, die vom
Botschafter weiterhin bestritten werden, im Verlauf der Ermittlungen
weiter verdichtet. Im Zentrum der strafrechtlichen Abklärungen stand
die Rolle des Beschuldigten in Zusammenhang mit verdächtigen
Finanztransaktionen, namentlich mit vier Bareinzahlungen auf sein
privates Konto bei einer Luxemburger Bank in der Höhe von
umgerechnet gesamthaft rund 1,1 Mio Franken. Nachdem sich die
Herkunftsbelege, die der Botschafter der Bank vorgelegt hatte, im
Lauf der Befragungen als fingiert erwiesen, ging es im weiteren
darum, die wahre Herkunft der Gelder sowie deren Bestimmung zu
klären. Diese waren innert kürzester Zeit vom Konto des Botschafters
auf Konten in der Schweiz sowie in anderen Länder von weiteren, der
Strafverfolgung teilweise vor dem Hintergrund von Drogenhandel und
finanzierung bekannter Personen transferiert worden..
Sowohl die Erkenntnisse über die Herkunft wie auch über die weitere
Bestimmung der Gelder weisen deutlich in Richtung des
internationalen Drogenhandels bzw. der damit zusammenhängenden
Finanzierung und Geldwäscherei. Bei der vom Botschafter angegebenen
Drittperson, die dem Botschafter die Gelder gemäss dessen Behauptung
zu Steuerfluchtszwecken hatte zukommen lassen, handelte es sich um
einen spanischen Staatsbürger. Er konnte von den Ermittlern der
Bundeskriminalpolizei in Spanien befragt werden, wo er sich seit
März 2002 im Rahmen eines von den spanischen Justizbehörden
geführten Verfahrens wegen des Verdachts der Beteiligung an einem
grossen Drogenhandel und der Geldwäscherei in Haft befand. Die von
der Bundesanwaltschaft im Lauf des gerichtspolizeilichen
Ermittlungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse haben den
Geldwäschereiverdacht gegen den Botschafter weiter bekräftigt. Die
BA hat das Verfahren mittlerweile wegen des Verdachts der Beihilfe
zur Geldwäscherei auf die Ehefrau des Botschafters ausgeweitet, für
die allerdings ebenso wie weiterhin für den Botschafter die
Unschuldsvermutung gilt . Nach wie vor gibt es keine Erkenntnisse,
wonach sich die mutmasslichen Verfehlungen ausserhalb des privaten
Handlungskreises des Beschuldigten abgespielt bzw. seine Stellung
als Botschafter eine Rolle gespielt hätte. Ebenfalls liegen den
Strafverfolgungsbehörden keinerlei Erkenntnisse zu irgendwelchen
Zusammenhängen des Falls mit nachrichtendienstlichen Kreisen oder
Vorgängen, über die nach Bekanntgabe der Verfahrenseröffnung in
einigen Medien spekuliert worden war.
Nachdem die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der
Bundeskriminalpolizei in diesem Fall zügig vorankamen und der in der
Bundesstrafprozessordnung vorgesehene Zweck des
gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens mit der Feststellung der
Täterschaft und des wesentlichen Sachverhalts sowie den
erforderlichen Ermittlungshandlungen zur Sicherung der Tatspuren und
Beweise erreicht wurde, hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag die
Verfahrensakten und Beweismittel dem Eidgenössischen
Untersuchungsrichteramt (URA) zur Einleitung der Eidgenössischen
Voruntersuchung übergeben. Die Verfahrensleitung liegt nun beim URA.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0
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Bern (ots) - In den von der Bundesanwaltschaft (BA) in enger
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Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg stationierten Schweizer
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Bern (ots) - Die Bundesanwaltschaft führt in enger Zusammenarbeit
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