BA: Auftragsvergabe der Nationalen Alarmzentrale: Bundesanwaltschaft
ermittelt
Befragungen in Zürich und Bern, Unterlagen sichergestellt
Bern, 10. Dezember 2002. Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember
ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
eröffnet, dies aufgrund des Verdachts der ungetreuen Amtsführung
gemäss Art. 314 StGB. Abgeklärt werden Umstände und
Rahmenbedingungen bei der Auftragsvergabe an Dritte durch die
Nationale Alarmzentrale (NAZ). Ueber das Vorliegen eines
strafrechtlich relevanten Sachverhalts lassen sich aus Sicht der
verfahrensführenden Strafverfolgungsbehörde zum heutigen Zeitpunkt
noch keine Schlüsse ziehen, allerdings werden verschiedene, auch via
Medien bekanntgewordenen Hinweise auf mögliche Interessenskonflikte
von Kaderangehörigen der NAZ bei der Auftragsvergabe an eine
einzelne Firma abgeklärt. In diesem Zusammenhang hat die
Bundesanwaltschaft heute Dienstag am Sitz der Nationalen
Alarmzentrale, der angesprochenen Firma und in einem Privatdomizil
in Zürich sowie beim Generalsekretariat des Eidg. Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Bern mehrere
Personen zur Sache befragt und verschiedene Dokumente und
Geschäftsunterlagen sichergestellt.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0
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