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BA: Bundesanwaltschaft gibt Strafverfahren in Zusammenhang mit Südafrika an Eidgenössische Untersuchungsrichter weiter

Bern (ots)

Bern, 9 Januar 2003. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat
ein von ihr in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei 
geführtes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren in Zusammenhang 
mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika abgeschlossen 
und zur weiteren Untersuchung dem Eidgenössischen 
Untersuchungsrichteramt (URA) weitergegeben.
Das am 22. Juni 1999 gegen Unbekannt eröffnete Verfahren wurde 
aufgrund des Verdachts unerlaubten Exports und Transits 
strategischer Güter und des Verdachts verbotenen politischen 
Nachrichtendienstes geführt. Verfahrensbegründend waren der Bericht 
der "Truth and Reconciliation Commission of South Africa" sowie die 
durch den damaligen Leiter des geheimen südafrikanischen 
Chemiewaffenprojekts "Coast", Wouter Basson, wiederholt 
vorgebrachten Anschuldigungen von schwerwiegender strafrechtlicher 
Relevanz gegen die damalige Leitung des militärischen 
Nachrichtendienstes der Schweiz. Untersucht wurde dabei die mögliche 
Beteiligung von Amtspersonen im damaligen Eidgenössischen 
Militärdepartement (EMD) sowie Dritter an der illegalen Lieferung 
strategischer Güter nach Südafrika Ende der 80er bzw. anfangs der 
90er Jahre.
In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei hat die 
Bundesanwaltschaft mehrere jetzige und ehemalige Mitarbeitende des 
militärischen Nachrichtendienstes befragt. Befragt wurden im 
weiteren – teilweise auf dem Rechtshilfeweg – Privatpersonen im In- 
und Ausland, welche mit dem im Jahre 1998 verstorbenen 
Geschäftsführer einer inzwischen liquidierten Zürcher Firma 
geschäftliche Kontakte unterhielten. Gemäss Basson spielte dieser 
eine zentrale Rolle als Kontaktperson in der Schweiz, sowohl zum 
schweizerischen militärischen Nachrichtendienst und zu dessen 
damaligem Chef, als auch zu in Ostländern tätigen Geschäftspartnern 
der Zürcher Firma. In die Ermittlungen einbezogen wurde auch die 
Tätigkeit einer mittlerweile liquidierten Basler Firma, die in enger 
Verbindung zu Basson und dem von ihm kontrollierten internationalen 
Firmengeflecht stand. Umfangreiches Aktenmaterial der erwähnten 
Zürcher Firma, Dokumente einzelner Geschäftspartner von deren 
Geschäftsführer sowie eine Anzahl Akten beim militärischen 
Nachrichtendienst wurden gesichtet und ausgewertet.
Im Rahmen des Verfahrens ersuchte die Bundesanwaltschaft die 
Strafverfolgungsbehörden Südafrikas zweimal um Rechtshilfe. Das 
erste Rechtshilfegesuch wurde im Mai 2000 mit der Uebergabe von 
umfangreichem Aktenmaterial abschliessend beantwortet. Das zweite 
Rechtshilfegesuch ist teilweise noch offen, allerdings konnten im 
März 2002 mehrere ehemalige leitende Beamte der südafrikanischen 
Regierung und des südafrikanischen Geheimdienstes befragt werden. 
Nicht befragt werden konnte Wouter Basson. Ebenfalls noch nicht 
abgeschlossen sind rechtshilfeweise vorgenommene Abklärungen in 
Kroatien im Zusammenhang mit mutmasslichen Waffen- und 
Drogenlieferungen via die Schweiz nach Südafrika.
Es liegen zahlreiche belastende Aussagen Bassons aus dem gegen ihn 
geführten Prozess in Südafrika vor. Diese Aussagen hinsichtlich 
einer Beteiligung von Schweizern an seinen Geschäften haben sich 
aufgrund der bis heute geführten Ermittlungen nicht verifizieren, 
allerdings auch nicht klar entkräften lassen. Die Bundesanwaltschaft 
hat deshalb am 7. Januar 2003 beim Eidgenössischen 
Untersuchungsrichteramt Antrag auf Eröffnung einer Voruntersuchung 
gestellt. Abgeklärt werden sollen in dieser auch Fragen möglicher 
strafrechtlicher Relevanz, die sich aus einer Ende letzten Jahres 
abgeschlossenen Administrativuntersuchung im Departement für 
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ergeben, so 
beispielsweise die Frage nach der massgeblichen Rechtsgrundlage für 
die Aktenaufbewahrung bzw. Aktenvernichtung in den 90er Jahren im 
militärischen Nachrichtendienst.
Mit Abschluss des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens liegt 
die Informationshoheit zu den weiteren Ermittlungen im Rahmen der 
Eidgenössischen Voruntersuchung beim verfahrensführenden 
Eidgenössischen Untersuchungsrichter.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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