BA: Bundesanwaltschaft gibt Strafverfahren in Zusammenhang mit Südafrika an Eidgenössische Untersuchungsrichter weiter
Bern (ots)
Bern, 9 Januar 2003. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein von ihr in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführtes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika abgeschlossen und zur weiteren Untersuchung dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) weitergegeben.
Das am 22. Juni 1999 gegen Unbekannt eröffnete Verfahren wurde aufgrund des Verdachts unerlaubten Exports und Transits strategischer Güter und des Verdachts verbotenen politischen Nachrichtendienstes geführt. Verfahrensbegründend waren der Bericht der "Truth and Reconciliation Commission of South Africa" sowie die durch den damaligen Leiter des geheimen südafrikanischen Chemiewaffenprojekts "Coast", Wouter Basson, wiederholt vorgebrachten Anschuldigungen von schwerwiegender strafrechtlicher Relevanz gegen die damalige Leitung des militärischen Nachrichtendienstes der Schweiz. Untersucht wurde dabei die mögliche Beteiligung von Amtspersonen im damaligen Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) sowie Dritter an der illegalen Lieferung strategischer Güter nach Südafrika Ende der 80er bzw. anfangs der 90er Jahre.
In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei hat die Bundesanwaltschaft mehrere jetzige und ehemalige Mitarbeitende des militärischen Nachrichtendienstes befragt. Befragt wurden im weiteren teilweise auf dem Rechtshilfeweg Privatpersonen im In- und Ausland, welche mit dem im Jahre 1998 verstorbenen Geschäftsführer einer inzwischen liquidierten Zürcher Firma geschäftliche Kontakte unterhielten. Gemäss Basson spielte dieser eine zentrale Rolle als Kontaktperson in der Schweiz, sowohl zum schweizerischen militärischen Nachrichtendienst und zu dessen damaligem Chef, als auch zu in Ostländern tätigen Geschäftspartnern der Zürcher Firma. In die Ermittlungen einbezogen wurde auch die Tätigkeit einer mittlerweile liquidierten Basler Firma, die in enger Verbindung zu Basson und dem von ihm kontrollierten internationalen Firmengeflecht stand. Umfangreiches Aktenmaterial der erwähnten Zürcher Firma, Dokumente einzelner Geschäftspartner von deren Geschäftsführer sowie eine Anzahl Akten beim militärischen Nachrichtendienst wurden gesichtet und ausgewertet.
Im Rahmen des Verfahrens ersuchte die Bundesanwaltschaft die Strafverfolgungsbehörden Südafrikas zweimal um Rechtshilfe. Das erste Rechtshilfegesuch wurde im Mai 2000 mit der Uebergabe von umfangreichem Aktenmaterial abschliessend beantwortet. Das zweite Rechtshilfegesuch ist teilweise noch offen, allerdings konnten im März 2002 mehrere ehemalige leitende Beamte der südafrikanischen Regierung und des südafrikanischen Geheimdienstes befragt werden. Nicht befragt werden konnte Wouter Basson. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind rechtshilfeweise vorgenommene Abklärungen in Kroatien im Zusammenhang mit mutmasslichen Waffen- und Drogenlieferungen via die Schweiz nach Südafrika.
Es liegen zahlreiche belastende Aussagen Bassons aus dem gegen ihn geführten Prozess in Südafrika vor. Diese Aussagen hinsichtlich einer Beteiligung von Schweizern an seinen Geschäften haben sich aufgrund der bis heute geführten Ermittlungen nicht verifizieren, allerdings auch nicht klar entkräften lassen. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb am 7. Januar 2003 beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt Antrag auf Eröffnung einer Voruntersuchung gestellt. Abgeklärt werden sollen in dieser auch Fragen möglicher strafrechtlicher Relevanz, die sich aus einer Ende letzten Jahres abgeschlossenen Administrativuntersuchung im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ergeben, so beispielsweise die Frage nach der massgeblichen Rechtsgrundlage für die Aktenaufbewahrung bzw. Aktenvernichtung in den 90er Jahren im militärischen Nachrichtendienst.
Mit Abschluss des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens liegt die Informationshoheit zu den weiteren Ermittlungen im Rahmen der Eidgenössischen Voruntersuchung beim verfahrensführenden Eidgenössischen Untersuchungsrichter.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0