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BA: Die Bundesanwaltschaft stellt ihr Verfahren wegen mutmasslich illegaler Methoden bei Drogenermittlungen in den Neunziger Jahren ein

Bern (ots)

Keine strafbaren Handlungen eines ehemaligen Tessiner Polizisten
Bern, 24. September 2004. Die Bundesanwaltschaft hat das seit 
letztem Jahr geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren 
gegen einen ehemaligen Tessiner Drogenermittler eingestellt, nachdem 
sich die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente gegen ihn nicht 
erhärtet haben. Nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden 
hat sich der Betroffene keine Teilnahme an strafbaren Handlungen 
zuschulden kommen lassen.
Im April 2003 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der 
Geldwäscherei, Korruption und Verstössen gegen das 
Betäubungsmittelgesetz. Das Verfahren stand in Zusammenhang mit dem 
Verdacht mutmasslich illegaler Methoden bei der Durchführung 
internationaler polizeilicher Operationen im Rahmen verdeckter 
Drogenermittlungen in den neunziger Jahren, an welchen auch 
Schweizer Polizeikräfte beteiligt waren. Im Rahmen ihrer 
diesbezüglichen Ermittlungen klärte die Bundesanwaltschaft die 
aufgrund mehrerer Zeugenaussagen bestehenden Hinweise ab, wonach es 
bei der Zusammenarbeit der Drogenermittler mit einem Netz von 
Kontaktpersonen, sogenannten Informanten, zu illegalen Handlungen 
gekommen sei. Im Zentrum der Ermittlungen stand der Verdacht gegen 
einen ehemaligen Tessiner Drogenermittler, an ungesetzlichen 
Vorgehensmethoden teilgenommen zu haben. Der Betroffene, 
mittlerweile Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei, wurde im 
September letzten Jahres während einer Woche in Untersuchungshaft 
genommen und für die Dauer der Untersuchung vom Dienst in der 
Bundeskriminalpolizei suspendiert; die Anschuldigungen und das 
Verfahren der Bundesanwaltschaft bezogen sich jedoch ausschliesslich 
auf seine Tätigkeit in seinem früheren Arbeitsfeld.
Die Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Tessiner Drogenermittler 
liessen sich im Rahmen der Ermittlungen nicht erhärten. Das 
Verfahren gegen ihn wurde deshalb eingestellt. Zwar hat der 
Betroffene an den von mehreren Drittpersonen geschilderten und von 
der Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den französischen, 
italienischen und brasilianischen Behörden gründlich untersuchten 
Vorgängen in Zusammenhang mit mehreren internationalen 
Drogenermittlungen anfangs bis Mitte der neunziger Jahre 
teilgenommen und es an einem gewissen Mass an Vorsicht vermissen 
lassen, indem er sich in eine rechtlich heikle Situation brachte . 
Er hat dabei aber im Wissen seiner damaligen Vorgesetzten gehandelt 
und sich nach Erkenntnis der Bundesanwaltschaft keinerlei Teilnahme 
an strafbaren Handlungen zuschulden kommen lassen, dies entgegen den 
Beschuldigungen namentlich einer Auskunftsperson, welche nun 
ihrerseits möglicherweise ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung 
zu gewärtigen hat.
Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche 
Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingestellt und die 
beteiligten Behörden in Italien, Frankreich und Brasilien über die 
Ergebnisse ihrer Ermittlungen unterrichtet. Für die 
Bundesanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen; für den Betroffenen 
bestand zu jeder Zeit des Ermittlungsverfahrens die 
Unschuldsvermutung, ein gegen ihn gerichteter Verdacht besteht nicht 
mehr.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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