BA: BA: Unfall des Fesselballons HiFlyer vom 23. Juli 2004 in Luzern
Bern, 23.März 2005. Die Bundesanwaltschaft dehnt die bisher gegen
Unbekannt eröffnete Strafverfolgung betreffend Verdacht fahrlässiger
Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf zwei Personen
aus.
Am 23. Juli 2004 ereignete sich beim Verkehrshaus der Schweiz in
Luzern ein Unfall mit dem Fesselballon HiFlyer, der mit 24
Teilnehmern einer indischen Reisegruppe aufgestiegen war. Der Unfall
forderte 1 Todesopfer, die übrigen Passagiere erlitten leichte bis
mittelschwere Verletzungen. Aufgrund der Informationen der
Kantonspolizei Luzern eröffnete die Schweizerische
Bundesanwaltschaft am 27. Juli 2004 ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts
fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) und fahrlässiger schwerer
Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB).
Die Bundesanwaltschaft hat gestützt auf den Untersuchungsbericht
des Büros für Flugunfalluntersuchungen vom 24. Februar 2005 am 21.
März 2005 das bisher gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche
Ermittlungsverfahren auf den Piloten des Hiflyers und den Teamleiter
HiFlyer ausgedehnt. Ob das Strafverfahren auf weitere Personen
ausgedehnt werden muss, hängt von den weiteren Ermittlungs-
ergebnissen ab.
Der Informationsverantwortliche:
Peter Lehmann, Informationsbeauftragter a.i. BA, Tel. 031 / 324 324 0
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