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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko verbietet wettbewerbsverzerrende Klausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Entscheid vom 18. November 2002 die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen verboten. Diese Klausel untersagt den Händlern, welche Kreditkarten akzeptieren, bei unterschiedlichen Zahlungsmitteln verschiedene Preise zu verlangen.

Für jeden Kauf, der mit einer Kreditkarte getätigt wird, muss der 
Verkäufer dem Kreditkartenunternehmen eine Kommission bezahlen. 
Diese kann mehrere Prozente vom Kaufpreis ausmachen.
Die Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der 
Kreditkartenunternehmen untersagt den Händlern, die Kommission auf 
die Kreditkarten-Nutzer zu überwälzen oder Kunden, welche andere 
Zahlungsmitteln verwenden, unterschiedliche Preise zu verlangen. Die 
Weko hat nun entschieden, dass diese Klausel gegen das Kartellgesetz 
verstösst.
Die Untersuchung hat ergeben, dass die vier grössten in der Schweiz 
tätigen Kreditkartenunternehmen Cornèr Banca, Europay, Swisscard 
AECS und UBS Card Center im Kreditkarten-Akzeptanzgeschäft 
("Acquiring") eine kollektiv marktbeherrschende Stellung einnehmen. 
Diese erlaubt es ihnen, den Händlern die 
Nichtdiskriminierungsklausel aufzuzwingen. Indem die Klausel die 
Händler in ihrer Preissetzungsfreiheit beschränkt, stellt sie eine 
unangemessene Geschäftsbedingung und somit ein Missbrauch ihrer 
kollektiv marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Kartellgesetzes 
dar.
Die Weko hat deshalb die Nichtdiskriminierungsklausel für unzulässig 
erklärt.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Roland von Büren
079 667 90 15
Dr. Patrik Ducrey
031 324 96 78
079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich (www.weko.ch)

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