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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Alpenkonvention: Bund und Kantone einig über Ratifizierung der Durchführungsprotokolle

Glarus (ots)

Am 6. Juni trafen sich in Glarus
Regierungsvertreter der Bergkantone mit Direktionsvertretern
zahlreicher Bundesämter, um eine Aussprache über die Ratifizierung
der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention und deren spätere
Umsetzung zu führen. Die Konferenz wurde vom Präsidenten der
Regierungskonferenz der Gebirgskantone, dem Glarner Regierungsrat
Pankraz Freitag, geleitet, während die Bundesdelegation von
Pierre-Alain Rumley, dem Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung
(ARE), angeführt wurde. Die Eidgenössischen Räte werden
voraussichtlich 2002 über einen Antrag des Bundesrates zur
Ratifizierung der Protokolle befinden. Kantons- und Bundesvertreter
waren sich einig in der Beurteilung, dass die Ratifizierung im
Interesse der Schweiz liegt und die Protokolle wichtige Impulse für
eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des Alpenraumes
vermitteln können.
Die Alpenkonvention, ein internationales Vertragswerk zum Schutz
und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes mit Beteiligung
aller Alpenländer sowie der Europäischen Union, besteht aus einer
übergeordneten Rahmenkonvention sowie themenbezogenen
Durchführungsprotokollen. Bereits im Jahre 1999 ratifizierten die
Eidgenössischen Räte die Rahmenkonvention, nicht aber die
Durchführungsprotokolle, da einige davon damals noch nicht
abschliessend behandelt worden waren. Inzwischen konnten die
Verhandlungen - unter dem erfolgreichen Schweizer Vorsitz in den
Jahren 1999/2000  zu allen Durchführungsprotokollen abgeschlossen
werden. Damit ist die seinerzeitige Bedingung des Parlaments für das
Eintreten auf die Durchführungsprotokolle erfüllt. Aller Voraussicht
nach wird es somit im Jahre 2002 über die Genehmigung der Protokolle
"Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft",
"Bergwald", "Naturschutz und Landschaftspflege", "Tourismus",
"Energie", "Verkehr", "Bodenschutz" sowie "Streitbeilegung" zu
entscheiden haben.
Verbesserungen erzielt
Die Ratifizierung der Rahmenkonvention war in enger Kooperation
zwischen Bund und Kantonen vorbereitet worden. Nachdem zu Beginn des
Alpenkonventionsprozesses vor allem von den Gebirgskantonen
Widerstand signalisiert worden war - weil das Vertragswerk ihnen zu
einseitig auf die Schutz- und zu wenig auf die Nutzungsaspekte
ausgerichtet schien und die Kompetenzen sowie die Eigenverantwortung
der Kantone aus ihrer Sicht zu wenig beachtet wurden, erzielte die
Schweizer Delegation in den internationalen Verhandlungen wesentliche
Verbesserungen, u.a. wurden in alle Protokolle inhaltsgleiche
Bestimmungen zur Rolle der Gebietskörperschaften und zur Beachtung
des Subsidiaritätsprinzips integriert. Ferner wurde das ehemalige
Protokoll "Raumplanung" um die Aspekte der wirtschaftlichen
Entwicklung erweitert und in "Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung" umbenannt.
Schlüsselrolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"
Bund und Kantone konnten sich im späteren Verlauf annähern und
über die Zweckmässigkeit der Mitwirkung bei der Alpenkonvention
einigen. Diese Einigung zwischen Bund und Kantonen, die den Weg für
die Ratifizierung der Rahmenkonvention im Jahre 1999 geebnet hatte,
basierte auf einem gemeinsamen Verständnis insbesondere in folgenden
Bereichen:
  • Da die Schweiz bereits alle rechtlichen Regelungen erfüllt, entsteht aufgrund der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in unserem Land kein rechtlicher Anpassungsbedarf.
  • Die innerstaatliche Kompetenzverteilung - und damit die zentrale Rolle der Kantone beim Vollzug - bleibt gewahrt.
  • Die Alpenkonvention soll zu einer Dynamisierung und internationalen Absicherung der schweizerischen Berggebietspolitik beitragen.
  • Mit Blick auf die Umsetzung in der Schweiz wird dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" eine Klammerfunktion und Schlüsselrolle zugewiesen, da die schweizerischen Anliegen bezüglich des Subsidiaritätsprinzips und der wirtschaftlichen Entwicklung hier integriert wurden.
Zweck der Konferenz von Glarus war es, im Hinblick auf die
Ratifizierung der Durchführungsprotokolle eine Beurteilung im
heutigen Licht vorzunehmen. Bund und Kantone bestätigten erneut ihre
gemeinsame Sichtweise gegenüber der Alpenkonvention. Die genannten
Grundsätze sind auch heute, nachdem die Protokollverhandlungen
abgeschlossen sind und vollständige Klarheit über deren Inhalt
besteht, noch gültig. Speziell hervorzuheben ist, dass der Bundesrat
das Dossier "Alpenkonvention" zur Unterstreichung der Priorität des
Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" auf den 1.
Januar 2001 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) ins
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), d.h. die Fachstelle des
Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
für die Raumplanung und die nachhaltige Entwicklung, transferiert
hat. Damit soll gewährleistet werden, dass die Umsetzung der
Alpenkonvention inhaltlich und verfahrensbezogen mit der
Raumordnungspolitik abgestimmt erfolgt.
Berggebietspolitik gesichert
Bund und Kantone sprachen sich für die Ratifizierung der
Durchführungsprotokolle aus. Ein besonderes Anliegen der Kantone war,
dass kein neuer, spezieller Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Dies
stimmt mit der Absicht des Bundes überein, der die Protokolle im
Rahmen des normalen Vollzugs der bestehenden Politiken, wie z.B.
Landwirtschaftspolitik, Forstpolitik oder Raumplanung, umsetzen will.
Ausgehend von der Beurteilung, dass kein rechtlicher Anpassungsbedarf
in der Schweiz besteht, die landesinterne Kompetenzordnung nicht
tangiert wird und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt, sprechen
aus Sicht von Bund und Kantonen insbesondere die folgenden Gründe für
die Ratifizierung:
  • National unterstützt die Alpenkonvention die Bestrebungen für eine nachhaltige Entwicklung des Berggebiets.
  • Die schweizerische Berggebietspolitik wird unter Einbezug der Europäischen Union auf internationaler Ebene vertraglich abgestützt und für die Zukunft gesichert.
  • Die Schweiz engagiert sich mit der aktiven Mitgestaltung bei der Alpenkonvention nicht nur für einen wichtigen Teil ihres Territoriums, sie engagiert sich über ihre Grenzen hinaus für ein regionales und gesamteuropäisches Anliegen.

Kontakt:

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

Presse- und Informationsdienst Regierungskonferenz der Gebirgskantone

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