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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Bundesrat genehmigt die Teilrevisionsvorlage zum Richtplan des Kantons Zürich - Ergänzung Landschaft

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Teilrevisionsvorlage /
Ergänzung des Teilbereiches Landschaft zum Richtplan des Kantons
Zürich genehmigt. Diese Zusatzmassnahmen schaffen in den
entsprechenden Gebieten günstige Voraussetzungen für die Naherholung
und vernetzen die Lebensräumen von Fauna und Flora. Mit dieser
Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die Behörden des Bundes
und der Nachbarkantone verbindlich.
Mit der Teilrevisionsvorlage 2001 entspricht der Kanton Zürich der
bundesrätlichen Forderung von 1996 nach einer Ergänzung zum
Teilbereich Landschaft.
Etwa die Hälfte des Kantonsgebietes wird mit der Planergänzung
eine differenzierte und weitgreifende Regelung zum Schutz und zur
Nutzung der Landschaft erhalten. Die hier festgelegten
Landschafts-Schutzgebiete, Landschafts-Förderungsgebiete,
Landschaftsverbindungen und Freihaltegebiete ermöglichen geeignete
Randbedingungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung. Mit den
vorgesehenen Massnahmen sollte es in diesen Gebieten gelingen,
landschaftsbelastende Auswirkungen zukünftiger räumlicher Nutzungen
zu unterbinden oder weitgehend in einem kontrollierten Rahmen zu
optimieren. In diesen Gebieten hat der Kanton Zürich mit der
Richtplanergänzung sowohl günstige Voraussetzungen für die
Naherholung geschaffen wie auch Lebensräume von Fauna und Flora
miteinander vernetzt.
Der Prüfungsbericht äussert sich zudem zu den weiterführenden
Planungsbedürfnissen, die sich in dem von der baulichen Entwicklung
stark belasteten Agglomerationsraum Zürich und im Uferbereich des
linken Zürichsees ergeben. Da in diesem Raum die Voraussetzungen zur
Ausscheidung von grossräumigen Landschafts-Schutzgebieten und
Landschafts-Förderungsgebieten weitgehend fehlen, sind hier weitere
Vorkehren nötig, damit eine qualitative Aufwertung der
Landschaftsbereiche und die komplementäre Ausgestaltung von
Landschaft und Siedlungsraum gewährleistet werden kann. Die
vorgesehenen Landschafts-Entwicklungs-Konzepte auf regionaler und
kommunaler Stufe werden auf diese Aufgaben auszurichten sein, um die
vorhandenen landschaftsplanerischen Lücken zu schliessen.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie Kommunikation
Pressedienst

Dr. Fritz Wegelin
Mitglied der Geschäftsleitung
Bundesamt für Raumentwicklung
Tel. +41/31/322'40'70

Friedrich Weber
Bundesamt für Raumentwicklung
Tel. +41/31/322'40'75

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 7.
März 2002

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