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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

ARE: Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Bern (ots)

Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Schwyz mit
einigen Auflagen genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem 
Jahr 1986 wurde vollständig überarbeitet. Der neue Richtplan soll 
insbesondere dazu dienen, die unterschiedlichen Interessen an der 
Nutzung des Raumes fair gegeneinander abzuwägen.
Schon heute kämpft der Kanton Schwyz mit erheblichen regionalen 
Ungleichgewichten. So ist der äussere Kantonsteil einem starken 
Siedlungsdruck aus der Agglomeration Zürich und damit hohen 
Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Mit dem Wandel in der Forst- und 
Landwirtschaft, der wachsenden Beanspruchung der Landschaft für 
Freizeit und Erholung und dem notwendigen Schutz der natürlichen 
Lebensgrundlagen muss der Kanton die verschiedenen Interessen 
gegeneinander abwägen. Als Schwerpunkte bezeichnet der überarbeitete 
kantonale Richtplan das Vorhaben einer integrierten Verkehrsplanung 
mit dem Ziel einer besseren Abstimmung zwischen der 
Siedlungsentwicklung und dem überörtlichen Verkehr. Ausserdem will 
der Kanton darauf hinarbeiten, dass die Politikbereiche, welche die 
künftige Landschaftsentwicklung betreffen, kohärenter werden.
Der Bundesrat hat nun den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen 
Auflagen genehmigt. So sind angesichts der kantonalen Diagnosen zu 
den anstehenden Problemen die Vorstellungen zur räumlichen 
Entwicklung, insbesondere im Bereich der Besiedlung, noch zu 
konkretisieren. Für die Gemeinden sind Vorgaben bei der 
Bauzonenüberprüfung, der Erweiterung von Bauzonen und der Festlegung 
von Siedlungstrenngürteln zu schaffen. Im Weiteren sind Grundlagen 
zum Raumbedarf der Fliessgewässer, zum Langsamverkehr und zur 
Parkraumpolitik zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden Änderungen 
und Ergänzungen des kantonalen Richtplans sollen beim Bund bis Ende 
2006 zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden. Der Kanton wird 
eingeladen, dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bis Mitte 2005 
über den Stand und die weiteren Schritte der Zusammenarbeit mit 
Nachbarkantonen sowie zu kantonalen Planungen in den Bereichen 
Forst, Naturgefahren und Energie Bericht zu erstatten. Der neue 
Richtplan ist auch für die Behörden des Bundes und der 
Nachbarkantone verbindlich.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den 
Prüfungsbericht des ARE.
Bern, 20.10.2004
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK)
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte
Fred Baumgartner, Sektionschef Siedlung und Landschaft, ARE
Tel. +41 (0)31 322 40 54
Rudolf Menzi, Stabsstelle Information ARE
Tel. +41 (0)31 322 40 55
http://www.are.admin.ch/are/de/medien/mitteilungen/02761/index.html

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