Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
ARE: Naturgefahren: Neue Empfehlung zeigt Aufgaben der Raumplanung
Bern (ots)
Im Sommer 2005 wurden zahlreiche Siedlungen und Infrastrukturen von Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört. Obwohl es vor Extremereignissen keinen absoluten Schutz gibt, kann die Raumplanung wesentlich dazu betragen, Schäden und Risiken zu vermindern. In einer neuen Empfehlung des Bundes wird dargestellt, wie Kantone und Gemeinden die Grundlagen betreffend die Naturgefahren mit raumplanerischen Instrumenten umsetzen können. Seit jeher bedrohen uns Naturgefahren. Sie sind eine Folge der Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd- und Felsmassen. In den letzten Jahren sind jedoch immer wieder neue und grosse Schäden aufgetreten. Diese sind nicht nur eine Folge natürlicher Prozesse, sondern hängen auch mit den Entwicklungen unserer Siedlungen und Infrastrukturen zusammen: Je intensiver wir unsere Räume nutzen, umso grössere Schäden können bei Naturereignissen auftreten. Davon betroffen ist nicht nur das Berggebiet, sondern auch das Mittelland.
Nachdem die Bundesstellen in den vergangenen Jahren verschiedene Wegleitungen zur einheitlichen Erkennung, Erfassung und räumlichen Darstellung der Gefahrenarten (Lawinen, Hochwasser, Massenbewegungen) herausgegeben haben, wird es in den nächsten Jahren darum gehen, die entsprechenden Grundlagen (u.a. Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten) weiter auszubauen, zu vertiefen und raumplanerisch umzusetzen. Insbesondere der letzte Aspekt die raumplanerische Umsetzung steht im Zentrum der neuen Empfehlung. Diese zeigt an Fallbeispielen auf, wie die Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung angewendet werden können, enthält Hinweise betreffend das Baubewilligungsverfahren und beantwortet auch einige häufig gestellte rechtliche Fragen. Die Empfehlung schliesst damit eine wichtige Lücke in den bereits bestehenden Empfehlungen und Wegleitungen des Bundes.
Die Broschüre richtet sich an die verantwortlichen kantonalen Fachstellen in den Bereichen Raumplanung, Wasserbau und Forst, an interessierte Gemeinden und Organisationen, Versicherungen und an private Büros. Sie wurde unter der Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) sowie dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) erarbeitet. Mitgewirkt haben auch verschiedene Vertreter der Kantone.
Bezugsquelle: BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern; www.bbl.admin.ch/bundespublikationen, Artikel-Nummer: 812.046.d oder in elektronischer Form unter www.are.ch
Bern, 20. Oktober 2005
Bundesamt für Raumentwicklung Stabsstelle Information
Auskünfte: Reto Camenzind, Sektion Siedlung und Landschaft, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), 3003 Bern, Tel. 031/322 52 66, E-Mail: reto.camenzind@are.admin.ch
Rudolf Menzi, Leiter Information, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), 3003 Bern, Tel. 031/322 40 55, E-Mail: rudolf.menzi@are.admin.ch