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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

ARE: Naturgefahren: Neue Empfehlung zeigt Aufgaben der Raumplanung

Bern (ots)

Im Sommer 2005 wurden zahlreiche Siedlungen und
Infrastrukturen von Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen oder 
gar zerstört. Obwohl es vor Extremereignissen keinen absoluten 
Schutz gibt, kann die Raumplanung wesentlich dazu betragen, Schäden 
und Risiken zu vermindern. In einer neuen Empfehlung des Bundes wird 
dargestellt, wie Kantone und Gemeinden die Grundlagen betreffend die 
Naturgefahren mit raumplanerischen Instrumenten umsetzen können. 
Seit jeher bedrohen uns Naturgefahren. Sie sind eine Folge der 
Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd- und Felsmassen. In den 
letzten Jahren sind jedoch immer wieder neue und grosse Schäden 
aufgetreten. Diese sind nicht nur eine Folge natürlicher Prozesse, 
sondern hängen auch mit den Entwicklungen unserer Siedlungen und 
Infrastrukturen zusammen: Je intensiver wir unsere Räume nutzen, 
umso grössere Schäden können bei Naturereignissen auftreten. Davon 
betroffen ist nicht nur das Berggebiet, sondern auch das Mittelland.
Nachdem die Bundesstellen in den vergangenen Jahren verschiedene 
Wegleitungen zur einheitlichen Erkennung, Erfassung und räumlichen 
Darstellung der Gefahrenarten (Lawinen, Hochwasser, 
Massenbewegungen) herausgegeben haben, wird es in den nächsten 
Jahren darum gehen, die entsprechenden Grundlagen (u.a. 
Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten) weiter auszubauen, zu 
vertiefen und raumplanerisch umzusetzen. Insbesondere der letzte 
Aspekt – die raumplanerische Umsetzung – steht im Zentrum der neuen 
Empfehlung. Diese zeigt an Fallbeispielen auf, wie die Instrumente 
der Richt- und Nutzungsplanung angewendet werden können, enthält 
Hinweise betreffend das Baubewilligungsverfahren und beantwortet 
auch einige häufig gestellte rechtliche Fragen. Die Empfehlung 
schliesst damit eine wichtige Lücke in den bereits bestehenden 
Empfehlungen und Wegleitungen des Bundes.
Die Broschüre richtet sich an die verantwortlichen kantonalen 
Fachstellen in den Bereichen Raumplanung, Wasserbau und Forst, an 
interessierte Gemeinden und Organisationen, Versicherungen und an 
private Büros. Sie wurde unter der Federführung des Bundesamtes für 
Raumentwicklung (ARE) zusammen mit dem Bundesamt für Wasser und 
Geologie (BWG) sowie dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
(BUWAL) erarbeitet. Mitgewirkt haben auch verschiedene Vertreter der 
Kantone.
Bezugsquelle: BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern; 
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen, Artikel-Nummer: 812.046.d 
oder in elektronischer Form unter www.are.ch
Bern, 20. Oktober 2005
Bundesamt für Raumentwicklung
Stabsstelle Information
Auskünfte: 
Reto Camenzind, Sektion Siedlung und Landschaft, Bundesamt für 
Raumentwicklung (ARE), 3003 Bern, Tel. 031/322 52 66, E-Mail:  
reto.camenzind@are.admin.ch
Rudolf Menzi, Leiter Information, Bundesamt für Raumentwicklung 
(ARE), 3003 Bern, 
Tel. 031/322 40 55, E-Mail:  rudolf.menzi@are.admin.ch

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