Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Exportförderungsgesetz in Kraft gesetzt
Bern (ots)
Der Bundesrat hat das Exportförderungsgesetz per 1. März in Kraft gesetzt. Die OSEC ist mit der Durchführung der staatlich finanzierten Exportförderung beauftragt. Das neue Gesetz soll vor allem den KMU nützen. Dazu hat die OSEC ihr Dienstleistungsangebot auf die Bereiche Information, Beratung und Auslandmarketing konzentriert. Sie wird das Aussennetz in den Exportmärkten generell verbessern und neu zusammen mit den Botschaften in Schwerpunktmärkten "Swiss Business Hubs" einrichten.
Das Parlament hat beschlossen, die Exportförderung zu erneuern, damit sie auch in Zukunft den veränderten wirtschaftlichen Herausforderungen gewachsen bleibt. Dafür wird der OSEC ein Leistungsauftrag erteilt. Dieser Leistungsauftrag wird jährlich mit 15,2 Millionen Franken Bundesgeldern abgegolten. Die Exportförderung soll vor allem KMU, die zwar exportfähig, aber im Export unerfahren sind, zugute kommen. Sie soll aber auch erfahrenen Exporteuren den Vorstoss in neue Märkte erleichtern.
Wesentlich verstärkt wird die Bereitstellung und Vermittlung exportrelevanter Information, welche aktuell und bewertet ist. Weil die Zukunft der Informationsvermittlung in den elektronischen Medien liegt, soll die gedruckte Information zunehmend durch das Internet ersetzt werden. Auch die Beratung wird wesentlich verstärkt, weil gerade sie für die KMU wichtig ist.
In etwa zwanzig Schwerpunktmärkten werden in den kommenden drei Jahren unter dem Namen "Swiss Business Hub" Anlaufstellen eingerichtet. Schweizer Exporteure, die an Geschäftskontakten interessiert sind, erhalten hier wirkungsorientierte Dienstleistungen. Die Schweizer Wirtschaftsbeziehungen sind und bleiben jedoch universell. Daher wird das bestehende Angebot bei allen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten generell verbessert.
Kontakt:
Botschafterin Barbara Rigassi, seco, Standortförderung,
Tel. +41 31 322 29 59, Thomas Hafen, seco, Leiter Exportförderung,
Tel. +41 31 324 08 31.