Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit: mehrheitliche Zustimmung
Bern (ots)
Der Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wird von der Mehrheit der in der Vernehmlassung befragten Kreise positiv aufgenommen. Namentlich die grosse Mehrheit der Kantone, der Linken und einige Arbeitgeberkreise (Bauhhaupt- und Baunebengewerbe) stellen sich dahinter. Dagegen wurden von bürgerlichen Parteien und den übrigen Arbeitgeberverbänden Vorbehalte geäussert. Sie beurteilen einige Massnahmen als unverhältnismässig oder als unangemessen. Zahlreiche Befragte wiesen ausserdem auf die Bedeutung einer Informationspolitik hin.
Die Reaktionen zu den fünf vorgesehenen Massnahmenkategorien können folgendermassen zusammengefasst werden:
1. Die administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt: das Beitragsgutschriftverfahren stiess praktisch auf keine Opposition, wenn auch in einigen Antworten Zweifel an der Effizienz dieser Massnahme geäussert wurden, weil steuerliche Anreize fehlten. Von bürgerlicher Seite wurde zum Teil verlangt, dass solche Tätigkeiten bis zu einem gewissen Betrag befreit werden sollten.
2. Die Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und tripartiten Kommissionen: diese Massnahmenkategorie wurde von der Mehrheit der befragten Kreise positiv aufgenommen. Die Linke und die Mehrheit der Kantone unterstützten sie (die meisten Kantone verlangten allerdings, dass die Frage der Finanzierung überarbeitet werde). Dagegen äusserten die bürgerlichen Parteien und die meisten Arbeitgeberverbände Vorbehalte zur Schaffung von tripartiten Kommissionen oder lehnten diese gar kategorisch ab. Nur die Arbeitgeber des Bauhaupt- und Baunebengewerbes betonten die Notwendigkeit eines solchen Instrumentes für einen wirksamen Kampf gegen die Schwarzarbeit.
3. Die begrenzte Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht zur Mitteilung der Resultate der Arbeitgeberkontrollen: die begrenzte Vernetzung der Administrativdaten wird weitgehend gebilligt, auch wenn einige betonten, dass sie nur von beschränktem Interesse sei. Der Austausch der Resultate der Arbeitgeberkontrollen stiess ebenfalls auf vorwiegend positive Reaktionen. Die wenigen Vorbehalte, die angebracht wurden, kamen namentlich aus Arbeitgeberkreisen.
4. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit: alle befragten Kreise waren sich einig, dass es nicht nötig sei, die Scheinselbständigkeit auf Gesetzesstufe zu definieren. Die Mehrheit billigte den Vorschlag, Scheinselbständigkeit als einen Fall von unerlaubter Arbeit zu qualifizieren.
5. Die Verschärfung der Sanktionen: dieser Vorschlag erhielt insgesamt in den Stellungnahmen die Unterstützung der grossen Mehrheit, mit einigen Vorbehalten von Arbeitgeberseite (welche namentlich die im Bereich der ausländischen Arbeitskräfte vorgesehenen Sanktionen als zu streng bezeichneten). Dagegen verlangte die Linke noch schärfere Sanktionen. Die 'horizontale' Sanktion, also der Ausschluss von Vergabearbeiten des öffentlichen Beschaffungswesens, wurde von den Kantonen und der Linken praktisch einhellig gutgeheissen, während vor allem die Arbeitgeberseite (ausser dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe) und die Wettbewerbskommission sie ablehnten.
Der Bundesrat hat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, aufgrund der Resultate der Vernehmlassung bis Ende 2001 die Botschaft zum Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zu verfassen.
Kontakt:
Anne Küng Gugler, Sekretärin der eidgenössischen Arbeitsgruppe
"Bekämpfung der Schwarzarbeit", Staatssekretariat für Wirtschaft
SECO, Tel. +41 31 322 27 85;
Internet: Vollständiger Bericht über die Resultate des
Vernehmlassungsverfahrens:
www.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/AB_AMP?OpenDocument&
l=de&HauptRessort=6