Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Verletzungen des Arbeitsgesetzes: Migros hat nötige Korrekturen beschlossen
Bern (ots)
Auf Wunsch der Direktion des Migros-Genossenschaftsbundes (MGB) hat am 25. April 2001 in Bern unter der Leitung von Staatssekretär David Syz ein Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) stattgefunden. Das seco wurde über die Existenz von Zweitarbeitsverträgen der Migros mit Arbeitnehmenden und über die inzwischen eingeleiteten Massnahmen gegen diese Praxis orientiert.
Parallele Zweitarbeitsverträge verstossen dann gegen das Arbeitsgesetz, wenn sie gesamthaft die gesetzlichen Bestimmungen über Höchstarbeitszeiten und Ueberzeit nicht einhalten. Die Vertreter des MGB haben das seco darüber informiert, dass es in verschiedenen Migros-Genossenschaften solche Zweitarbeitsverträge gibt, und dass in einigen Fällen das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wurde.
Der MGB hat dem seco verschiedene Massnahmen präsentiert, die sofort eingeleitet und umgesetzt werden, um die bestehenden Zweitverträge zu beenden. Ueberall wo Rechtsvorschriften verletzt wurden, soll der gesetzliche Arbeitnehmerschutz wieder voll hergestellt werden.
Das seco stellt mit Befriedigung fest, dass die Migros schnell reagiert und die nötigen Massnahmen bereits eingeleitet hat. Das seco wird sein Fachwissen den Migros-Genossenschaften und den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen für das weitere Vorgehen und Koordinationsaufgaben zur Verfügung stellen.
Kontakt:
Daniel Veuve, Chef Rechtsdienst Arbeitsbedingungen,
Tel. +41 31 322 29 31,
Alan E. Kocher, Informationschef seco,
Tel. +41 31 322 29 02