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Bilaterale Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina

Bern (ots)

Die Schweiz sieht vor, mit der Bundesrepublik
Jugoslawien sowie mit Bosnien und Herzegowina je ein bilaterales
Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
abzuschliessen. Ent-sprechende Vertragstexte wurden bereits
verhandelt und im Mai dieses Jahres in Sarajevo paraphiert. Der
Bundesrat hat heute der Unterzeichung dieser Abkommen zugestimmt.
Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie
zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina sind bis heute keine
Wirtschaftsabkommen in Kraft, in welchen die Regeln und Prinzipien
der wirtschaftlichen Beziehungen festgelegt werden. In den heute vom
Bundesrat gutgeheissenen Verträgen werden die Rahmenbedingungen für
den bilateralen Handel zwischen den Vertragsparteien definiert, und
zwar im dem Sinn, dass der freie Warenaustausch begünstigt wird und
sich die wirtschaftlichen Beziehungen im allgemeinen vertiefen. Um
dieses Ziel zu erreichen, beruft sich der Vertrag auf die
grundlegenden WTO/GATT-Prinzipien.
Mit dem Abschluss je eines bilateralen Abkommens mit der
Bundesrepublik Jugoslawien sowie mit Bosnien und Herzegowina wird ein
weiterer Schritt zur Vervollständigung des Wirtschaftsvertragsrahmens
für die Balkanregion getan: Mit Rumänien, Bulgarien, Slowenien und
Mazedonien existieren bereits Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA,
und mit Kroatien wurde ein entsprechendes Abkommen vor kurzem
unterzeichnet. Mit Albanien hat die Schweiz vor einigen Jahren
ebenfalls ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen
abgeschlossen.

Kontakt:

Christoph Achini, seco, Länderpolitik, Europa,
Tel. +41 31 324 08 00

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