Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Singapur
Bern (ots)
Bundesrat Pascal Couchepin hat am 26. Juni 2002 zusammen mit Vertretern der EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Singapur unterzeichnet. Das Abkommen soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Das EFTA-Singapur-Abkommen ist das erste europäische Freihandelsabkommen mit einem asiatischen Partner und das erste mit einer umfassenden Regelung für den Marktzugang und den Schutz von Investitionen. Der Handel mit Agrarprodukten ist - wie in der EFTA üblich - durch bilaterale Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Singapur geregelt.
Das Abkommen verbessert erheblich die Rechtssicherheit sowie die Rahmenbedinungen für die Schweizer Wirtschaftsbeziehungen mit der Handelsdrehscheibe Singapur: Für Industriewaren wird die Zollfreiheit vertraglich abgesichert, ebenso der Marktzugang und die Inländerbehandlung in einer Vielzahl von Dienstleistungssektoren; Investoren bzw. Investitionen erhalten verbesserten Marktzugang und Schutz. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem stark wachsenden Markt Singapurs gestärkt, das Marktpotential für Schweizer Waren und Dienstleistungen vergrössert und der Weg zu einer beschleunigten Dynamik geöffnet. Das Abkommen beugt darüber hinaus Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft gegenüber wichtigen Konkurrenten wie Japan und den USA vor, welche mit Singapur ebenfalls Freihandelsabkommen abgeschlossen haben beziehungsweise zur Zeit aushandeln. Die Schweizer Exporte betrugen 2001 rund 1,6 Mia. Schweizer Franken; die Direktinvestitionen in Singapur beliefen sich Ende 2000 auf über 13 Mia. Schweizer Franken.
Das Abkommen mit Singapur ist Teil der von den EFTA-Ministern beschlossenen geografischen und inhaltlichen Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik. Seit Kurzem sah sich die EFTA veranlasst, ihr Netz von Freihandelsabkommen in Europa und im Mittelmeerraum auf Partner in Übersee auszuweiten und neben dem Warenhandel auch die Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffungen in die Abkommen einzubeziehen. Damit soll der zunehmenden Diskriminierung und drohenden Erosion der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts der Schweiz und der anderen EFTA-Staaten begegnet werden, welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergeben. Für die Schweiz als stark aussenwirtschaftsorientierte Volkswirtschaft stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Die Schweiz beabsichtigt, im Rahmen der EFTA ähnliche Abkommen mit weiteren Ländern ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums abzuschliessen. Mit Kanada und Chile laufen Verhandlungen, mit Südafrika werden sie demnächst aufgenommen.
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