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SECO: Höhere Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung
beschlossen, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate zu 
erhöhen. Neu beträgt die maximale Entschädigungsdauer 18 Monate. Die 
Landesregierung trägt mit dieser Massnahmen der Tatsache Rechnung, 
dass sich die konjunkturelle Erholung weiter verzögert.
Die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Kurzarbeit ist 
ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. 
Kurzarbeit erlaubt es den Unternehmungen ihre Arbeitszeit zu 
reduzieren, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Ausserdem können 
die Firmen bei besserem Geschäftsgang rasch wieder auf das in ihren 
Betrieben vorhandene Fachwissen zurückgreifen.
Der Bundesratsbeschluss gibt Unternehmen mit einer soliden 
strukturellen Basis nun die Möglichkeit, die momentane 
Konjunkturstagnation zu überstehen und rasch vom nächsten 
Wirtschaftsaufschwung zu profitieren. Die Erhöhung der 
Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit ist bis 30. Juni 2003 befristet.
Bern, 30. September 2002
Für weitere Auskünfte:
Martin Steiner, seco, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 
031 322 28 04

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