Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
SECO: Entlassungen bei der Swiss: Arbeitsmarktliche Massnahmen: Vermeidung und Milderung von Härtefällen
Bern (ots)
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) bereitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen arbeitsmarktliche Massnahmen vor, um sozialen Härtefällen in Folge der Restrukturierung der Swiss vorzubeugen.
Durch den Geschäftseinbruch sieht sich die Swiss zu einem massiven Stellenabbau gezwungen. Darüber hinaus ist mit weiteren indirekten Entlassungen im unmittelbaren Flughafenbetrieb und bei Zulieferern zu rechnen. Es handelt sich um gestaffelte Abgänge unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Wie bei anderen Entlassungen grösseren Ausmasses stehen über die ordentlichen Dienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) hinaus insbesondere die folgenden Massnahmen zur Verfügung:
Betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ) Das BAZ soll früh, noch im Betrieb und unabhängig vom Wohnort den von Arbeitslosigkeit Bedrohten jene Dienste (Beratung, Stellenzentrum, Hilfe bei Stellenbewerbung, Kurse, usw.) anbieten, die es ihnen ermöglichen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle zu finden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern möglich und von Vorteil.
Transferorganisation (TO) Eine TO ist eine Institution, welche die von einer Massenentlassung betroffenen Personen mit einem speziellen Profil, mit einem auf sie zugeschnittenen breit gefächerten, professionellen Angebot (Vermittlung, Qualifizierung, Beschäftigung) unterstützt.
Weiterbildung Es sind verschiedene Qualifizierungsmassnahmen möglich: von einem einfachen Standortbestimmungs- oder Bewerbungskurs bis zur fachlichen Weiterbildung.
Einarbeitungszuschüsse (EAZ) Die Einarbeitungszuschüsse sollen neue Arbeitgeber dazu motivieren, Arbeitskräfte zu beschäftigen, die eine ausserordentliche Einarbeitung benötigen und die sie sonst nicht anstellen würden.
Pilotprojekt Erproben neuer Instrumente, die entweder die dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt fördern oder durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bestehende Arbeitsplätze erhalten.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit Die Versicherung ermöglicht die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, indem sie - den Versicherten während der Planungsphase zum Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit finanziell unterstützt und/oder - den Versicherten durch die Übernahme des Verlustrisikos unterstützt.
Den Massnahmen liegt das Ziel der Vermittlung bereits während der Kündigungsfrist oder der raschestmöglichen arbeitsmarktlichen Wiedereingliederung zugrunde.
Das seco bereitet in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Umsetzung der Massnahmen vor.
Bern, 24. Juni 2003
Staatssekretariat für Wirtschaft Kommunikation / Information
Auskünfte: Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im seco, Tel. 031 322 29 26 Rita Baldegger, Leiterin Kommunikation / Information, Tel. 031 323 37 90